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Politik: Bahn muss Kritik auf Plakaten dulden

Die Deutsche Bahn darf bahnkritische Plakate in der Umgebung ihrer Stationen nicht einfach verbieten. Das Landgericht Kassel entschied im Streit um eine Plakataktion gegen die Vertreibung von Obdachlosen aus Bahnhöfen am Donnerstag, dass die Plakate aufgehängt werden dürfen.

Die Deutsche Bahn darf bahnkritische Plakate in der Umgebung ihrer Stationen nicht einfach verbieten. Das Landgericht Kassel entschied im Streit um eine Plakataktion gegen die Vertreibung von Obdachlosen aus Bahnhöfen am Donnerstag, dass die Plakate aufgehängt werden dürfen. Per einstweiliger Verfügung untersagte das Gericht der Deutschen Eisenbahnreklame, Pächter von Werbeflächen zum Überkleben der umstrittenen Plakate zu drängen. Die Plakate seien nicht beleidigend und verletzten nicht den guten Geschmack. Die Bahn kündigte Rechtsmittel an.

Nach dem Entscheid kann die Bielefelder Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe schon an diesem Freitag ihre deutschlandweite Plakataktion in 100 Städten fortsetzen. Die Aktion bezieht sich auf Kritik von Bahnchef Hartmut Mehdorn an der kostenlosen Essensausgabe der Bahnhofsmissionen, welche die Bahnhöfe zum Anlaufpunkt für Obdachlose und Drogenabhängige mache.

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