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Steuerskandal: Bayerns Chef-Datenschützer lässt Amt ruhen

In der Steueraffäre gibt es einen weiteren prominenten Verdächtigen. Er kommt aus Bayern und die Ermittlungen gegen ihn beschäftigen bereits den Landtag. Besonders pikant: In seinem Beruf beschäftigt er sich mit dem Schutz persönlicher Daten.

Bayerns oberster Datenschützer Karl-Michael Betzl lässt seine Amtsgeschäfte vorerst ruhen. Wie Landtagspräsident Alois Glück (CSU) in München sagt, hat Betzl ihn über einen Besuch der Steuerfahndung bei ihm zu Hause und im Büro informiert. "In beiderseitigem Einvernehmen wurde die Entscheidung getroffen, dass Herr Dr. Betzl die Dienstgeschäfte im Interesse des Amtes vorläufig nicht wahrnimmt", schreibt Glück in einer kurzen Pressemitteilung. Wie für jeden Staatsbürger gelte jedoch auch für Betzl in dieser Situation die Unschuldsvermutung.

Betzl selbst äußert sich bislang nicht. Der 60-Jährige ist seit 2005 bayerischer Datenschutzbeauftragter. In dieser Funktion ist er dem Landtag zugeordnet.

Unterdessen hat Liechtensteins Justizminister und Vize-Regierungschef Klaus Tschütscher in Vaduz eine Änderung des Stiftungsrechts vorgestellt. Die Regierung hat demnach eine Revision bereits verabschiedet. Im März befasst sich das Parlament mit der Vorlage. Die liechtensteinische Regierung arbeitet demnach bereits seit dem Jahr 2001 an einer entsprechenden Änderung. Die Neugestaltung solle das aus dem Jahr 1926 stammende Stiftungsrecht mit geltender Rechtsprechung in Einklang bringen, sagte Tschütscher.

Aufsichtsbehörde für Stiftungen

Im Zusammenhang mit der Steuerflucht reicher Deutscher nach Liechtenstein sind die Stiftungen des Fürstentums in der Kritik. Ziel der Neugestaltung ist nach Tschütschers Angaben, "Rechtssicherheit, Rechtsklarheit sowie Planungssicherheit" für den Finanzplatz Liechtenstein zu schaffen. Die Revision sieht unter anderem eine neu zu schaffende Aufsichtsbehörde für Stiftungen vor. Auch soll der Stifter mehr Verantwortlichkeit zeigen.

Bislang erlaubt das Liechtensteiner Recht dem Gründer einer Stiftung, sich selbst oder Angehörige zu begünstigen. In Deutschland müssen Stiftungen hingegen einem festgelegten gemeinnützigen Zweck dienen.

Die Steuersätze für Stiftungen sind in Liechtenstein gering. Sie sind von Vermögen-, Erwerb- sowie Ertragsteuer befreit. Lediglich eine jährliche Kapitalsteuer muss gezahlt werden. Sie beträgt 0,1 Prozent des eingezahlten Kapitals, mindestens jedoch 1000 Schweizer Franken (rund 620 Euro). (sf/dpa/AFP)

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