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Politik: Begriffsverwirrung - Wie lange laufen sie denn nun?

Bei der Diskussion um die Betriebsdauer der Atomkraftwerke werden stets recht verschiedene Begriffe benutzt: "Gesamtlaufzeit" beispielsweise oder "Restlaufzeit", dann gibt es da noch die "Volllastjahre" zur Auswahl. Mit der "Gesamtlaufzeit" ist der Zeitraum gemeint, der zwischen der Inbetriebnahme der jeweiligen Anlage und ihrem Abschalten liegen könnte.

Bei der Diskussion um die Betriebsdauer der Atomkraftwerke werden stets recht verschiedene Begriffe benutzt: "Gesamtlaufzeit" beispielsweise oder "Restlaufzeit", dann gibt es da noch die "Volllastjahre" zur Auswahl. Mit der "Gesamtlaufzeit" ist der Zeitraum gemeint, der zwischen der Inbetriebnahme der jeweiligen Anlage und ihrem Abschalten liegen könnte. Hiervon leiten sich die "Restlaufzeiten" ab: Das ist eben genau die Zeitspanne, die zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch von der Gesamtlaufzeit übrig ist. Doch die Zahl der Jahre, die die insgesamt 19 Atomkraftwerke in Deutschland noch am Netz sein sollen, richtet sich danach, wie sie wirklich berechnet werden.

Eine der Berechnungsmöglichkeiten ist es, das Kalenderjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember zu Grunde zu legen. In diesem Punkt aber gehen die Auffassungen der rot-grünen Regierung und der Industrie auseinander.

Die Unternehmen wollen erreichen, dass bei der Festlegung der Fristen nur die Zeiten berücksichtigt werden, in denen die Anlagen auch tatsächlich laufen. Das sind bei Atomkraftwerken die "Volllastjahre" ohne Zeiten für den jährlichen Brennelementewechsel, Inspektionen und anders begründete Stillstandzeiten.

Ein "Volllastjahr" entspricht im Schnitt nur einer effektiven Betriebsdauer von zehn bis elf Monaten. Nach dieser Berechnung würde sich die Zeit bis zum tatsächlichen Ausstieg verlängern, sollte die "Gesamtlaufzeit" nicht nach Kalender-, sondern eben nach "Volllastjahren" berechnet werden.

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