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Politik: Bei indirekten Steuern gibt es einen Ausgleich für Familien

Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVG) müssen Familien einen Ausgleich bekommen, wenn indirekte Steuern, etwa die Mehrwertsteuer oder die Ökosteuern, angehoben werden. "Die indirekte Besteuerung belastet Familien, die wegen ihres höheren Bedarfs mehr indirekt besteuerte Güter und Leistungen erwerben müssen, mehr als Kinderlose", heißt es in dem jetzt bekannt gewordenen Beschluss (AZ: 1 BvR 2164/98).

Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVG) müssen Familien einen Ausgleich bekommen, wenn indirekte Steuern, etwa die Mehrwertsteuer oder die Ökosteuern, angehoben werden. "Die indirekte Besteuerung belastet Familien, die wegen ihres höheren Bedarfs mehr indirekt besteuerte Güter und Leistungen erwerben müssen, mehr als Kinderlose", heißt es in dem jetzt bekannt gewordenen Beschluss (AZ: 1 BvR 2164/98). Der Deutsche Familienverband (DFV) riet deshalb Familien mit mehreren Kindern, Steuerbescheide ab dem Steuerjahr 1998 anzufechten. Zugleich forderte der Verband die Bundesregierung auf, die Steuerreform 2000 nachzubessern. Von seiten der Bundesregierung war zunächst keine Stellungnahme zu dem BVG-Beschluss zu erhalten.

Mit ihrer Verfassungsbeschwerde hatte sich eine achtköpfige Familie gegen die Mehrwertsteuererhöhung zum 1. April 1998 gewandt. Damals war die Mehrwertsteuer von 15 auf 16 Prozent angehoben worden, um einen höheren Zuschuss des Bundes zur gesetzlichen Rentenversicherung zu finanzieren. Nach Berechnung der Familie war sie dadurch mit 40 bis 45 Mark monatlich belastet worden, etwa doppelt so hoch wie ein kinderloses Ehepaar.

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