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Politik: Beihilfe zum Mord in 246 Fällen

Nur das Strafmaß für den einzigen verurteilten Helfer der Hamburger Terrorpiloten, Motassadeq, fehlt

Hamburg - Mehr als fünf Jahre nach den New Yorker Terroranschlägen vom 11. September 2001 will das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) das Strafmaß für den Helfer der Hamburger Todespiloten, Mounir al Motassadeq, festlegen. Am Freitag beginnt der Prozess im Hochsicherheitssaal 237. Fünf Verhandlungstage haben die Richter eingeplant für den Endspurt in einem Justizmarathon, in dessen Mittelpunkt ein einzelner marokkanischer Student stand – und der doch auch ein Schlaglicht geworfen hat auf die grundsätzlichen Probleme der deutschen Ermittler, Ankläger und Richter im Umgang mit Terrorverdächtigen.

Im weltweit ersten Prozess um die Anschläge in den USA hatte das OLG Motassadeq Anfang 2003 zu 15 Jahren Haft verurteilt, schuldig gesprochen wegen Beihilfe zum Mord in 3066 Fällen und Mitgliedschaft in einer Terrorvereinigung. Der Bundesgerichtshof (BGH) aber kippte das Urteil und verwies das Verfahren zurück, weil die Geheimdienste der USA wichtige Aussagen inhaftierter Terrorverdächtiger zurückgehalten hatten.

Im zweiten Prozess am OLG schickten die USA Zusammenfassungen von Aussagen. Die aber waren eventuell unter Folter entstanden. Für den Vorsitzenden Richter Ernst-Rainer Schudt war die Beweiswürdigung denn auch „eine Gratwanderung“. Im August 2005 verkündete er das Urteil über Motassadeq – sieben Jahre Haft wegen Mitgliedschaft in einer Terrorvereinigung. Die Bundesanwaltschaft wollte und bekam mehr. Der BGH entschied im November, dass der Marokkaner auch der Beihilfe zum Mord in 246 Fällen schuldig sei. Die Hamburger Richter müssen jetzt allein noch über die Höhe der Strafe entscheiden.

Dem 32-jährigen Motassadeq droht nun ein härteres Urteil. Sein Freund Abdelghani Mzoudi zwar konnte Deutschland schon im Sommer 2005 mit einem rechtskräftigen Freispruch verlassen. Auch er gehörte zum Umfeld der Terrorzelle um Mohammed Atta. Doch im Fall Mzoudi hielten es die Richter für nicht erwiesen, dass er in die Attentatspläne eingeweiht war und entschieden „im Zweifel für den Angeklagten“.

Schlüssige Beweise fehlten auch gegen den deutsch-syrischen Al-Qaida-Kontaktmann Mamoun Darkanzali, einen Hamburger Kaufmann. Ein weiterer Deutsch- Syrer, Mohammed Haidar Sammar, galt als Statthalter von Osama bin Ladens Terrorgruppe in Hamburg. Doch mangels Beweisen verließ er Deutschland als freier Mann. Jetzt wird ihm in Syrien der Prozess gemacht. In französischer Haft sitzt inzwischen der zum Kreis Al Qaidas gerechnete Deutsche Christian Ganczarski, nachdem die deutschen Gesetze zuvor einen Haftbefehl nicht gerechtfertigt hatten. Mit Motassadeq ist deshalb bislang nur ein Terrorverdächtiger aus dem Dunstkreis der Todespiloten zu einer Haftstrafe verurteilt worden. dpa

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