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Politik: Beispiel Luxemburg - Legaler Ausweichplatz

Das Großherzogtum Luxemburg bietet sich als legaler Ausweichplatz für Anleger und Firmen an, die den in Deutschland fälligen Zinsabschlag zunächst vermeiden und erst dann ihre Steuern zahlen wollen, wenn die Steuererklärung fällig ist. Wer etwa Anfang Januar Zinseinkünfte verbucht, muss in Deutschland sofort 30 Prozent Abschlag an den Fiskus zahlen.

Das Großherzogtum Luxemburg bietet sich als legaler Ausweichplatz für Anleger und Firmen an, die den in Deutschland fälligen Zinsabschlag zunächst vermeiden und erst dann ihre Steuern zahlen wollen, wenn die Steuererklärung fällig ist. Wer etwa Anfang Januar Zinseinkünfte verbucht, muss in Deutschland sofort 30 Prozent Abschlag an den Fiskus zahlen. Liegt sein Geld in Luxemburg, wird das erst 15 bis 18 Monate später fällig - und er kann mit dem Geld Gewinn bringend arbeiten.

ro

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