Politik: Bereitschaft ist Arbeit
Nach zwei Urteilen des Europäischen Gerichtshof von 2000 und 2003 gilt die gesamte Zeit eines Bereitschaftsdienstes im Krankenhaus als Arbeitszeit. Einzige Ausnahme: die Rufbereitschaft , bei der nur die Inanspruchnahme als Arbeitszeit gilt.
Nach zwei Urteilen des Europäischen Gerichtshof von 2000 und 2003 gilt die gesamte Zeit eines Bereitschaftsdienstes im Krankenhaus als Arbeitszeit. Einzige Ausnahme: die Rufbereitschaft , bei der nur die Inanspruchnahme als Arbeitszeit gilt. Das Arbeitszeitgesetz orientiert sich seit 2004 daran – jedoch mit Übergangsregelung bis Ende 2005 . Die tägliche Arbeitszeit ist auf acht Stunden begrenzt. Zehn Stunden sind möglich, wenn es im Schnitt bei acht Stunden bleibt; mehr nur, wenn ein Tarifvertrag dies vorsieht. Pro Woche darf bis zu 48 Stunden gearbeitet werden. Auch dies gilt nur als Durchschnittswert . raw
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