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Politik: Berlin macht Druck auf den Kanzler

Von Ulrich Zawatka-Gerlach Dies sei auch ein Ergebnis der Senatspolitik, die Finanzprobleme der Stadt ungeschminkt darzustellen, so Sarrazin. Der Senator warnte allerdings vor Illusionen.

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Dies sei auch ein Ergebnis der Senatspolitik, die Finanzprobleme der Stadt ungeschminkt darzustellen, so Sarrazin. Der Senator warnte allerdings vor Illusionen. Der Bund werde Berlin – wenn überhaupt – nur beim Schuldenabbau helfen und nicht bei der Subventionierung überhöhter Ausgaben.

Im Zuge der Haushaltsberatungen in Berlin bildete sich in den vergangenen Wochen die parteiübergreifende Einschätzung heraus, dass das Land Berlin spätestens nach der Bundestagswahl mit einem konkreten Forderungskatalog an den Bund herantreten und notfalls vor dem Bundesverfassungsgericht eine Sanierungszuwendung in Milliardenhöhe einklagen muss. Bremen und das Saarland bekommen auf Grund eines Karlsruher Urteils seit 1995 Sonderergänzungszuweisungen des Bundes in Höhe von derzeit 1,2 Milliarden Euro und 750 000 Euro.

Das Maßstäbegesetz des Bundes, das den Finanzausgleich ab 2005 neu regelt, ermöglicht in einer extremen Haushaltsnotlage Sonderbedarfszuweisungen, legt dafür allerdings strenge Kriterien an. Der Finanzexperte des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Dieter Vesper, hält eine jährliche Finanzhilfe des Bundes in Höhe von 2,5 bis 3 Milliarden Euro spätestens ab 2005 für notwendig, um eine dauerhafte Haushaltssanierung in Berlin einzuleiten. Ansonsten werde die Verschuldung und die Zinsbelastung ein unerträgliches Ausmaß erreichen.

Vor dem Landesparlament bestätigte Sarrazin erneut die „eindeutige Verfassungswidrigkeit“ des Landeshaushalts. Die Nettoneuverschuldung (2002 und 2003 insgesamt knapp 10 Milliarden Euro) liege weit über den Investitionsausgaben. Daran lasse sich zurzeit auch durch härtere Sparmaßnahmen und höhere Einnahmen nichts ändern. Der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) widersprach allerdings dem Finanzsenator. Der Haushalt sei verfassungsgemäß. Unterdessen wurde bekannt, dass ein Gutachten des Rechtsexperten Michael Kloepfer von der Humboldt-Universität, das die Oppositionsfraktionen von CDU, Grünen und FDP in Auftrag gaben, den Etat ebenfalls als verfassungswidrig einstuft. Auf der Grundlage des Gutachtens will die Opposition vor dem Landesverfassungsgericht klagen. Die Zielsetzung ist allerdings noch unklar. Zahlungsunfähig soll das Land Berlin auf diese Weise nicht gemacht werden.

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