zum Hauptinhalt

Betreuungsgeld: Zahlen und Fakten

Von 1. August an besteht ein Rechtsanspruch auf Betreuungsgeld. Wir erklären, was es damit genau auf sich hat.

Anspruch: Das Betreuungsgeld gibt es für Eltern, die ihre Kleinkinder unter drei Jahren nicht in einer staatlich geförderten Kita oder von einer Tagesmutter betreuen lassen. Wenn die Mutter (oder der Vater) zu Hause bleibt, um sich ums Kind zu kümmern, gibt es die neue Familienleistung. Anspruch hat auch, wer sein Kind von einer Nanny, in einer privaten Spielgruppe oder von den Großeltern betreuen lässt.

Höhe: Im Monat gibt es 100 Euro steuerfrei, für Zwillinge das Doppelte. Ab dem 1. August 2014 steigt der Betrag auf 150 Euro.

Dauer: Nach 22 Monaten ist Schluss mit dem Betreuungsgeld, spätestens, wenn das Kind drei Jahre alt wird. In der Regel gibt es das Betreuungsgeld erst ab dem 15. Lebensmonat, weil der Anspruch aufs Elterngeld aufgebraucht sein muss.

Bargeld: Das Betreuungsgeld wird bar gezahlt. Eltern sollen das Geld aber nach dem Willen der Regierung auch in eine private Altersvorsorge investieren oder für die Ausbildung der Kinder ansparen können. Dafür soll es einen Bonus von 15 Euro monatlich geben. Das entsprechende Ergänzungsgesetz ist allerdings noch nicht vom Bundesrat beschlossen.

Stichtag: Die Leistung wird gezahlt für Kinder, die ab dem 1. August 2012 geboren wurden.

Andere Familienleistungen: Das Betreuungsgeld wird nicht parallel zum Elterngeld gezahlt. Auch wenn Eltern auf die zwei Partnermonate beim Elterngeld verzichten und dieses nur ein Jahr lang beziehen, haben sie erst ab dem 15. Lebensmonat des Kindes Anspruch. Die Leistung kann nur im Ausnahmefall früher beantragt werden: Wenn Vater und Mutter gleichzeitig Elterngeld beziehen – etwa je sieben Monate lang –, bekommen sie das Geld direkt im Anschluss.

Hartz IV: Wer Arbeitslosengeld II bezieht, geht leer aus. Das Betreuungsgeld wird als Einkommen angerechnet.

Härtefälle: Das Betreuungsgeld soll in Härtefällen auch gezahlt werden, wenn ein Kind für maximal 20 Stunden pro Woche eine Kita besucht – etwa, wenn die Eltern schwer erkrankt sind und sich Verwandte um das Kind kümmern.

Antrag: Für die Auszahlung der Gelder sind die Länder zuständig. In Berlin zahlen Bezirksjugendämter die Gelder aus.

Kosten: Für 2013 hat die Regierung 55 Millionen Euro veranschlagt, für 2014 515 Millionen, in den folgenden Jahren je 1,1 Milliarden Euro. Cordula Eubel

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false