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Politik: BGH: Politiker sollen keine Spenden nehmen

Karlsruhe/Berlin Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat die Strafbarkeit von Politikern im Amt bei der Annahme von Parteispenden verschärft. Es genüge bereits, wenn sie den Eindruck von Käuflichkeit erweckten, hieß es in einem Grundsatzurteil vom Donnerstag.

Karlsruhe/Berlin Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat die Strafbarkeit von Politikern im Amt bei der Annahme von Parteispenden verschärft. Es genüge bereits, wenn sie den Eindruck von Käuflichkeit erweckten, hieß es in einem Grundsatzurteil vom Donnerstag. Die Richter hoben damit den Freispruch für den früheren Wuppertaler Oberbürgermeister Hans Kremendahl (SPD) auf. Danach sei auch die „auffällige Höhe“ einer Spende Indiz für Käuflichkeit. Der BGH empfahl Politikern im Amt, sie sollten sich künftig „raushalten aus der Spendenwerbung, wenn sie sich nicht strafbar machen wollen“.neu

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