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Politik: Binationales Scheidungsopfer: Kindernotdienst Bundestag

Fälle wie dieser passieren immer wieder: Nach sieben Jahren Ehe stellen die Französin Danielle und der Deutsche Hubert fest, dass es zwischen ihnen immer mehr Probleme gibt. Sie trennen sich.

Fälle wie dieser passieren immer wieder: Nach sieben Jahren Ehe stellen die Französin Danielle und der Deutsche Hubert fest, dass es zwischen ihnen immer mehr Probleme gibt. Sie trennen sich. Doch was passiert mit den beiden gemeinsamen Kindern? Obwohl die Mutter versprochen hatte, während des Sorgerechtsverfahrens Deutschland nicht zu verlassen, zieht sie mit den Kindern nach Frankreich. Das deutsche Gericht spricht dem Vater das Sorgerecht zu und ordnet die Rückkehr der Kinder an. Das französische Gericht lehnt das aber ab. Im Auftrag des Vaters machen sich daraufhin zwei Detektive auf den Weg ins Nachbarland und entführen die Kinder zum Vater in die Bundesrepublik. Nun ist es die Mutter, die nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen beim zuständigen deutschen Gericht die Rückgabe der Kinder verlangte - und sich am Ende durchsetzte. Doch wegen ihrer Erfahrungen in der Vergangenheit verweigert sie dem Vater seitdem beharrlich jeden Umgang mit seinen Kindern.

Eine hoffnungslose Situation? Spektakuläre Entführungsfälle wie dieser bestimmen immer wieder die Schlagzeilen. Und weil es immer mehr Ehen zwischen Deutschen und Ausländern gibt, gibt es zwangsläufig auch mehr Streitfälle. Was aber tun, wenn die Situation so ist, wie zwischen Danielle und Hubert? Natürlich sei man über jedes Ehepaar froh, "das seine Probleme selbst löst", sagt Justizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD). Doch als "letzte Hilfe im Notfall" gibt es seit mehr als einem Jahr eine "deutschfranzösische parlamentarische Mediatorengruppe", die in Sorgerechtskonflikten vermittelt. Am Donnerstag übergab die Gruppe den ersten Zwischenbericht über ihre Arbeit an die Ministerin.

Es gehöre zu den Zielen der Bundesregierung, in solchen Konflikten "die Situation der Kinder zu verbessern", berichtet Däubler-Gmelin. Seit dem 1. Oktober 2000 ist daher in ihrem Ministerium ein Arbeitsstab eingerichtet, der internationale Konflikte in Kindschaftssachen lösen soll. Dass sich zusätzlich eine Gruppe von Abgeordneten darum kümmert, gibt es nur bei deutsch-französischen Konflikten. Das liegt nicht daran, dass Verbindungen zwischen diesen beiden Ländern besonders problematisch wären. Es gebe eben sehr, sehr viele deutsch-französische Beziehungen, meinte die Justizministerin - und deswegen auch mehr Trennungen.

Däubler-Gmelin hat sich bereits im Dezember 1998 in Potsdam mit ihrer französischen Amtskollegin Elizabeth Guigou darauf geeinigt, gerichtlich nicht zufriedenstellend bewältigte Sorgerechtskonflikte mit Hilfe von Abgeordneten aus beiden Ländern als Schlichter zu lösen. Das Angebot "stößt auf immer stärkere Resonanz", berichtet die Bundestagsabgeordnete Angelica SchwallDüren, die der Mediatorengruppe angehört. Während französische Elternteile von Anfang an versuchten, Konflikte auf diesem Weg zu lösen, sei auch bei Deutschen zunehmend Interesse an diesem außergerichtlichen Schlichtungsangebot festzustellen.

Derzeit ist die Gruppe mit 20 Fällen beschäftigt, berichtet die SPD-Abgeordnete. Es gebe dabei "einige, wenige Fälle, bei denen wir schon so weit sind, dass Fortschritte erzielt wurden". Das klingt nach wenig, ist nach Ansicht der Abgeordneten aber eine beachtliche Leistung. Schließlich müssen beide zerstrittenen Elternteile zustimmen und mitmachen. "Oft ist es schon ein Prozess mehrerer Monate, die Zustimmung des zweiten Elternteils zu erreichen", weiß Schwall-Düren.

Aber "auf Dauer wird es nicht möglich sein, nur über eine Parlamentariergruppe Mediation anzubieten", sagte Rolf Stöckel, der dem Gremium ebenfalls angehört. Die Abgeordneten schlagen daher in ihrem Zwischenbericht vor, die Fortbildung der Richter zu verbessern, die mit grenzüberschreitenden Kindschaftsverfahren beschäftigt sind. Auch soll die Zuständigkeit der Gerichte für Verfahren nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen und dem Europäischen Sorgerechtsübereinkommen weiter konzentriert werden. Seit dem 1. Juli 1999 gibt es in Deutschland 24 Amtsgerichte, die dafür zuständig sind. "Die professionelle Mediation sollte in familiengerichtlichen Verfahren ausgeweitet werden", fordern die Abgeordneten. Die Erfolgsaussichten seien dann größer als bei einem Vermittlungsversuch durch einen dafür nicht ausgebildeten Familienrichter.

Carsten Germis

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