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Politik: Birthler will Stasi-Akten über Kohl zum Teil herausgeben

Berlin - Die Bundesbeauftragte für die Stasiunterlagen, Marianne Birthler, sieht sich nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu den Unterlagen über Helmut Kohl schmerzlich in ihrer Arbeit eingeschränkt. Nach Auswertung der Begründung zu dem Urteil von Juni sagte Birthler am Dienstag, „Medien und politische Bildung“ seien „die eigentlichen Verlierer dieses Urteils“.

Von Matthias Meisner

Berlin - Die Bundesbeauftragte für die Stasiunterlagen, Marianne Birthler, sieht sich nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu den Unterlagen über Helmut Kohl schmerzlich in ihrer Arbeit eingeschränkt. Nach Auswertung der Begründung zu dem Urteil von Juni sagte Birthler am Dienstag, „Medien und politische Bildung“ seien „die eigentlichen Verlierer dieses Urteils“. Kohl hatte vor dem Gericht erwirkt, dass seine Akten im Wesentlichen verschlossen bleiben. Birthler kündigte an, sie wolle dennoch alle Spielräume ausschöpfen, um einen Teil der Akten herauszugeben. Die Einwilligung des Altkanzlers sei dafür nicht notwendig.

Nach Darstellung der Behördenchefin hat das Urteil Auswirkungen weit über den Fall Kohl hinaus. In einigen Punkten entspreche das Urteil, das den bisher schon weit reichenden Persönlichkeitsschutz noch ausweitet, nicht den Intentionen des Unterlagengesetzes. Unter anderem sei künftig die Herausgabe von Akten an Medien nur noch dann möglich, wenn diese zweifelsfrei nicht auf Menschenrechtsverletzungen beruhen. Dieser Nachweis sei künftig selbst für „triviale Informationen“ nötig. „Nahezu unlösbare Probleme“ könnten nun etwa bei Anfragen zur Arbeit der DDR-Opposition entstehen: „War die Gründung des Neuen Forums in der Wohnung von Katja Havemann öffentlich oder privat? Gilt für das Kontakttelefon der Berliner Oppositionsgruppen das Verwendungsverbot von Abhörprotokollen?“ Ungeklärt sei zudem, wie der „private Rückzugsbereich“ bei Amtsträgern und Parteifunktionären der DDR definiert werden soll. „An manchen Stellen gibt das Bundesverwaltungsgerichtsurteil mehr Rätsel auf, als dass es sie für die Verwaltungspraxis löst“, kritisierte Birthler.

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