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Politik: Birthler: Zeitplan für Stasi-Behörde nicht zu halten

Berlin - Der Wechsel der Zuständigkeit für die Birthler-Behörde vom Bundesinnenministerium zu Kulturstaatsministerin Christina Weiss (parteilos) gestaltet sich offenbar problematischer als von Innenminister Otto Schily (SPD) geplant. Behördenchefin Marianne Birthler sagte dem Tagesspiegel, der entsprechende Organisationserlass des Bundeskanzlers sei bis zum Donnerstag noch nicht bei ihr und ihres Wissens auch nicht beim Bundesinnenministerium und der Kulturstaatsministerin eingegangen.

Von Matthias Schlegel

Berlin - Der Wechsel der Zuständigkeit für die Birthler-Behörde vom Bundesinnenministerium zu Kulturstaatsministerin Christina Weiss (parteilos) gestaltet sich offenbar problematischer als von Innenminister Otto Schily (SPD) geplant. Behördenchefin Marianne Birthler sagte dem Tagesspiegel, der entsprechende Organisationserlass des Bundeskanzlers sei bis zum Donnerstag noch nicht bei ihr und ihres Wissens auch nicht beim Bundesinnenministerium und der Kulturstaatsministerin eingegangen. „Weil es noch ungeklärte Rechtsfragen gibt, die sich auf das Verfahren beziehen und die in diesem Jahr nicht mehr zu klären sind, richten wir uns darauf ein, dass sich der Wechsel der Zuständigkeit verzögert, also nicht zum 1. Januar 2005 wirksam wird“, sagte sie. In einem Brief an Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD) habe sie darauf hingewiesen, dass eine Änderung des Stasi-Unterlagengesetzes nötig sei, um diesen Zuständigkeitswechsel zu vollziehen. „Diese Meinung wird von einem Teil des Bundestages gestützt.“ Das müsse nun erst einmal in Ruhe geklärt werden.

Unterdessen prüft nach den Grünen nun auch die FDP-Fraktion im Bundestag, juristisch gegen die Verlagerung der Zuständigkeit vorzugehen. Nach Auffassung des Parlamentarischen Geschäftsführers der Fraktion, Jürgen Koppelin, sei der von der Regierung beabsichtigte Organisationserlass des Kanzlers unwirksam, weil damit gegen Paragraf 35 des Stasi-Unterlagengesetzes verstoßen werde. Dort sei formuliert, dass die Birthler-Behörde eine Bundesbehörde beim Bundesinnenminister ist. „Das Stasi-Unterlagengesetz ist vom Bundestag beschlossen worden und kann auch nicht durch einen Verwaltungsakt vom Bundeskanzler aufgehoben werden. Wer die Birthler-Behörde verlagern will, muss das Stasi-Unterlagengesetz ändern.“

Auch die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages kommen in einem Gutachten, das dem Tagesspiegel vorliegt, zu der Auffassung, „dass nach dem Rechtsstaatsprinzip für eine Unterstellung der ,Birthler-Behörde’ unter die Beauftrage für Kultur und Medien eine Änderung von Paragraf 35 Abs. 1 Satz 1 Stasi-Unterlagengesetz erforderlich ist“. Ein Organisationserlass des Bundeskanzlers könne eine Gesetzesänderung nicht ersetzen.

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