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Politik: Blätter der Demokratie Schon vor Kriegsende

gab es neue Zeitungen

Monate vor Kriegsende waren sich Briten und Amerikaner bereits einig, wie sie die Presse in Deutschland auf eine demokratische Grundlage stellen würden. Das Gesetz Nummer 191 sollte sofort nach der deutschen Kapitulation in Kraft treten. Es sah das Verbot aller deutschen Medien vor, die Einrichtung alliierter Mitteilungsblätter und die allmähliche Übergabe von Informationsmitteln an die Deutschen unter alliierter Kontrolle. Es kam dann doch anders. Der Übergang von der alten zur neuen Presse war fließend.

Schon am 24. Januar 1945 erschienen in der bereits 1944 von den Amerikanern eingenommenen Stadt Aachen als erstes Lizenzblatt die „Aachener Nachrichten“. Mit der Herausgabe war der Buchdrucker Heinrich Hollands beauftragt. Noch mehr als drei weitere Monate erschienen in dieser Zeit NS-Blätter, zuletzt am 9. Mai 1945. Denn das Gesetz Nummer 191 trat erst vier Tage nach der Kapitulation in Kraft. Zugleich erließen die Alliierten die „Nachrichten-Kontrollvorschrift Nummer 1“, die die Herausgabe von Zeitungen nach schriftlicher Genehmigung der Militärregierungen erlaubte. Als erste sowjetisch lizenzierte Zeitung erschien am 15. Mai in Berlin die „Tägliche Rundschau“. Die erste Lizenzzeitung in der amerikanischen Zone war die „Frankfurter Rundschau“, die am 1. August 1945 erschien. Es folgten der „Mittelrhein-Kurier“ der Franzosen und am 8. Januar 1946 die „Braunschweiger Zeitung“ als erste britische Lizenzzeitung. Die Lizenzblätter sollten die Bevölkerung zur Demokratie umerziehen.

Altverlegern, die bis in die Zeit des Nationalsozialismus hinein Zeitungen herausgegeben hatten, wurde keine Lizenz erteilt. Während die Amerikaner es vorzogen, Gruppen aus parteipolitisch unterschiedlich orientierten Personen eine Lizenz zu geben, vergaben die Franzosen Lizenzen an Zeitungen, die einer Partei gehörten oder nahe standen.

Im Fall des Tagesspiegels, der ersten in Berlin von den Amerikanern lizenzierten Zeitung, wurde dem zuständigen General ein 82-seitiger Antrag vorgelegt. Der Bewerbungs- und Prüfungsprozess dauerte zwei Monate, bevor am 27. September 1945 die erste Ausgabe erschien. Die vier Gründer waren der Journalist Erik Reger, der Theaterkritiker Walther Karsch, der Kunstschriftsteller Edwin Redslob und der Papiergroßhändler Heinrich von Schweinichen. In Berlin hatte es so lange gedauert, weil die Amerikaner und Briten erst Anfang Juli in Berlin einzogen. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte die sowjetische Militärregierung die Alleinherrschaft ausgeübt. Dies hatte Auswirkungen auf den Wiederaufbau der Presse. Zunächst gab es in Berlin nur kommunistische Zeitungen: Nach der „Täglichen Rundschau“ erschien am 21. Mai 1945 die „Berliner Zeitung“. Ihr folgte am 13. Juni als Zentralorgan der KPD die „Deutsche Volkszeitung“, die sich später mit dem SPD-Organ „Das Volk“ zum „Neuen Deutschland“ zusammengeschlossen hat. Am 22. Juli 1945 erschien die „Neue Zeit“, am 3. August folgte „Der Morgen“. Anderthalb Jahre lang mussten die Zeitungen unter sowjetischer Kontrolle eine Vorzensur über sich ergehen lassen. Sie wurde am 25. November 1946 durch eine nachträgliche Kontrolle ersetzt. Nicht genehme Artikel hatten Geldstrafen zur Folge, manchmal wurde die wegen Papierknappheit sowieso begrenzte Auflage herabgesetzt. Bis im Dezember 1947 die Gleichschaltung erfolgte.

Die Lizenzträger waren keine Eigentümer, sondern Treuhänder ihrer Zeitungen. Sie bezogen ein Gehalt und unterlagen der Kontrolle der Alliierten. Größtes Problem war das Beschaffen von Papier, Farben und Maschinen. 1949 endete in Westdeutschland das System der Lizenzvergabe.

Zu diesem Zeitpunkt erschienen in der amerikanischen Zone 65 Zeitungen mit einer Gesamtauflage von 6,34 Millionen Exemplaren. In der britischen Zone erschienen 53 Zeitungen (6,8 Millionen). Französische Lizenzzeitungen gab es 29 (drei Millionen). Im Osten Deutschlands erschienen drei Dutzend Tageszeitungen mit einer Auflage von sechs Millionen.

Anders in Westdeutschland. Hier schlossen sich Lizenzträger, Altverleger von Traditionsblättern, die keine Lizenz erhalten hatten, und Persönlichkeiten aus der Politik zusammen und verfassten ein Manifest. Kritisiert wurde die Beschränkung der freien und öffentlichen Meinungsäußerung durch einen kleinen, von den Besatzungsmächten ausgewählten Kreis aus einigen hundert Lizenzträgern. Seitdem am 23. Mai 1949 das Grundgesetz mit Artikel fünf, der die Pressefreiheit garantiert, verkündet worden ist, darf jeder Zeitungen herausgeben, der nicht als ehemaliger Nationalsozialist für belastet erklärt wurde.

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