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Politik: Bremen will Wahlrecht reformieren Auch EU-Ausländer sollen

Landesparlament wählen.

Bremen - Als erstes Bundesland will das rot-grün regierte Bremen das Ausländerwahlrecht so ausweiten, dass Zugewanderte aus anderen EU-Staaten das Bremer Landesparlament mitwählen dürfen. Nicht-EU-Bürger sollen sich künftig zumindest an den Wahlen zu den Stadtteilbeiräten beteiligen können.

Eine entsprechende Wahlrechtsreform billigte die Bremische Bürgerschaft, der Landtag des Stadtstaates, am Donnerstag in erster Lesung. Zugleich beschlossen die Abgeordneten, den Gesetzentwurf vor der endgültigen Verabschiedung zuerst dem Bremer Staatsgerichtshof vorzulegen. Er soll feststellen, ob eine solche Ausweitung des Wahlrechts verfassungskonform wäre. Nach Urteilen des Bundesverfassungsgerichts von 1990 und des Staatsgerichtshofs von 1991 wäre ein erweitertes Ausländerwahlrecht nicht zulässig.

Die rot-grüne Koalition und auch die Linke meinten in der Debatte, dass sich die Wirklichkeit seit damals EU-weit geändert habe. Deshalb müsse jetzt geklärt werden, ob nicht die Gerichte heute zu anderen Einschätzungen kämen. Es widerspreche einer „modernen Vorstellung von Demokratie“, wenn Menschen hier seit Jahren lebten und von Parlamentsbeschlüssen mitbetroffen seien, ohne selbst wählen zu dürfen. Durch mehr Teilhabe werde auch die Integration gefördert.

Die CDU enthielt sich. Sie verteidigte das bisherige Wahlrecht, wollte aber einer verfassungsrechtlichen Klärung nicht im Wege stehen. Wer mitwählen wolle, könne sich ja einbürgern lassen. Die Linksfraktion entgegnete, dass es dafür hohe Hürden gebe, die oft nicht zu überwinden seien.

Laut Parlamentsvorlage sind von den 661 000 Einwohnern Bremens und Bremerhavens fast 82 000 Ausländer. Davon kommen 24 000 aus der EU. Sie dürfen bisher an Kommunalwahlen teilnehmen, nicht aber den Landtag mitwählen. Die fast 58 000 Nicht-EU-Bürger dürfen bislang gar nicht wählen. Eckhard Stengel

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