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Politik: Breuer soll an Kirch zahlen

Landgericht: Deutsche-Bank-Chef schadete dem Medienkonzern

Berlin/München (fo/nad). Einen Tag nach der Anklage gegen den Vorstandssprecher der Deutschen Bank, Josef Ackermann, ist sein Vorgänger, der heutige Aufsichtsratschef der Bank, Rolf E. Breuer, vom Münchener Landgericht verurteilt worden. Breuer ist dem Medienunternehmer Leo Kirch gemeinsam mit der Deutschen Bank grundsätzlich zu Schadenersatz verpflichtet, weil er nach Ansicht der Richter mit Äußerungen zur Kreditwürdigkeit Kirchs gegen die Verschwiegenheitspflicht der Bank verstoßen habe.

Leo Kirch will 100 Millionen Euro Schadenersatz verlangen, weil er der Meinung ist, Breuers Äußerungen vor einem Jahr hätten den Zusammenbruch seiner Mediengruppe ausgelöst. In einem weiteren Verfahren muss nun geklärt werden, wie hoch der Schaden ist. Erst damit wird festgelegt, ob und in welcher Höhe gezahlt werden muss.

Breuer hatte sich im Februar 2002, als die Finanzkrise der Kirchgruppe bereits offenkundig war, in einem Fernsehinterview ungewöhnlich offen zur Kreditwürdigkeit der KirchGruppe geäußert. „Was man alles lesen und hören kann, ist, dass der Finanzsektor nicht bereit ist, auf unveränderter Basis noch weitere Fremd- und Eigenmittel zur Verfügung zu stellen“, so Breuer damals. Vor Gericht hatte der Manager angeführt, es habe sich um eine Meinungsäußerung gehandelt. Dem widersprach die Zivilkammer. Die Äußerungen seien „qualitativ anders“ gewesen als das, was zu diesem Zeitpunkt über das später zusammengebrochene Unternehmen bekannt gewesen sei. Breuer habe rechtswidrig mitgeteilt, dass Kirch „nicht mehr kreditwürdig sei“, urteilte das Gericht.

Die Deutsche Bank erklärte, sie werde das Urteil zunächst analysieren. „Es ist aber damit zu rechnen, dass wir in die Berufung gehen werden“, sagte ein Sprecher.

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