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Politik: Briefe schreiben wird billiger, Autofahren teurer

Was sich mit dem Jahreswechsel alles ändert: Wo die Deutschen sparen können – und wofür sie künftig mehr Geld ausgeben müssen

Mit dem Jahreswechsel sind viele neue Gesetze und Verordnungen in Kraft getreten. Für die Verbraucher ergeben sich zahlreiche Veränderungen. Ein Überblick.

Gesundheit. Als ein Teil der Sparanstrengungen im Gesundheitswesen wird der Wechsel zu den Privatkassen in Zukunft erschwert. Dort kann sich im neuen Jahr nur noch versichern, wer insgesamt 3825 Euro im Monat verdient, bisher lag die Grenze bei 3375 Euro. Außerdem soll es Nullrunden für Ärzte und Kliniken, Zwangsabgaben für die Pharmaindustrie und Apotheken geben. Das Sterbegeld wurde halbiert: für Versicherte auf 525 Euro und für Familienversicherte auf 262,50 Euro. Dadurch soll den Krankenkassen ermöglicht werden, für ein Jahr ihre Beiträge einzufrieren. Laut Gesetz dürfen die Kassen ihre Beiträge nur erhöhen, wenn sie ansonsten Pleite gehen würden. Genau diese Ausnahmeregelungen wollen aber viele Kassen nutzen. Deshalb wird damit gerechnet, dass die Beiträge trotz des Sparpakets steigen werden.

Rente. Der Beitrag der gesetzlichen Rentenversicherung steigt auf 19,5 Prozent. Die Beitragsbemessungsgrenze – also die Höhe des Einkommens, für das Beiträge gezahlt werden – steigt im Westen von 4500 auf 5100 Euro, im Osten von 3750 auf 4250 Euro. Außerdem wird eine bedarfsorientierte Grundsicherung eingeführt, die vor allem Frauen vor Altersarmut bewahren soll. Antragsberechtigt sind 65Jährige oder Schwerbehinderte, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Anders als bisher werden Kinder beziehungsweise Eltern nicht mehr für den Unterhalt herangezogen, es sei denn, sie verdienen mehr als 100 000 Euro im Jahr. Die Grundsicherung liegt um 15 Prozent höher als die Sozialhilfe.

Arbeitsmarkt. Mit Jahresbeginn traten die Neuregelungen für den Arbeitsmarkt in Kraft – mit Ausnahme der neuen Mini-Jobs, die erst ab April gelten. Zum Januar beginnen die Arbeitsämter mit der Einrichtung von Personalservice-Agenturen (PSA), über die Arbeitslose befristet an Unternehmen vermittelt werden sollen. Leiharbeitern kann in einer sechswöchigen Probezeit ein Lohn in Höhe ihres letzten Arbeitslosengeldes gezahlt werden, danach erhalten sie den gleichen Lohn wie die Stammbelegschaft. Auch die Regelung für so genannte Ich-AGs ist in Kraft getreten, Details müssen aber noch geklärt werden. Ziel ist, Schwarzarbeiter in den legalen Arbeitsmarkt zurückzuholen, indem sie bei der Gründung von Kleinstunternehmen unterstützt werden. Die Arbeitsämter sollen künftig „Job-Center“ heißen und für Arbeitslose, erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger und Ausbildungssuchende zuständig sein.

Eigenheimzulage. Wer in seinen eigenen vier Wänden wohnen will, muss ab diesem Jahr mit einer geringeren Förderung durch den Staat rechnen. Die Eigenheimzulage sollen nur noch Eltern bekommen. Sie erhalten acht Jahre lang jährlich 1000 Euro Grundbetrag und 800 Euro pro Kind. Die Einkommensgrenze, bis zu der ein Anspruch besteht, sinkt auf 70 000 Euro für allein Erziehende und 140 000 Euro für Paare, der zusätzliche Freibetrag pro Kind liegt bei 20 000.

Dosenpfand. Die Deutschen müssen seit dem 1. Januar für Cola-, Bier- und Limodosen sowie für Mineralwasserflaschen ein Pfand bezahlen. Rechtliche Grundlage dafür ist die Verpackungsverordnung. Für kleine Getränkedosen und Plastikflaschen bis 1,5 Liter Inhalt sind 25 Cent und bei mehr als 1,5 Liter Inhalt 50 Cent fällig. Da es kein einheitliches Rücknahmesystem für Einweg-Getränkeverpackungen gibt, werden sich die Verbraucher mit unterschiedlichsten Pfandmarken und Rücknahmesystemen auseinander setzen müssen. Einige Läden wollen Einwegverpackungen völlig aus den Regalen verbannen. Der Handel hatte sich bis zuletzt gegen das Pfand gewehrt und war im Dezember vor dem Bundesverfassungsgericht damit gescheitert.

Ökosteuer. Autofahren wird im neuen Jahr mit der fünften und bisher letzten Stufe der Ökosteuer-Reform nochmals teurer. Die Steuer auf Benzin und Diesel erhöht sich um 3,6 Cent inklusive Mehrwertsteuer. Für Heizgas wird die Steuer von 3,50 Euro auf rund 5,50 Euro je Megawattstunde erhöht.

Tabaksteuer. Rauchen wird teurer. Eine Zigarette kostet durch die Tabaksteuererhöhung zur Finanzierung des Anti-Terrorprogramms einen Cent mehr. Der Preis für eine Automatenpackung beträgt zwar weiterhin drei Euro, sie enthält aber nur noch 18 statt 19 Zigaretten.

Porto. Das Porto bei Briefen und Postkarten ist erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik billiger geworden. Der Preis für den Standardbrief bis 20 Gramm sinkt um einen Cent auf 55 Cent, die Postkarte kostet jetzt 45 statt 51 Cent. Für einen Kompaktbrief bis 50 Gramm muss man nun statt 1,12 Euro einen Euro bezahlen. Das Porto für Großbriefe bis 500 Gramm sinkt von 1,53 Euro auf 1,44 Euro. Der bisher gebührenfreie Nachsendeantrag etwa bei Umzug kostet dagegen für sechs Monate künftig 14,80 Euro, für ein Jahr 24,80 Euro. Tsp

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