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Politik: Brüssel muss Bescheid wissen

Wäre Gerhard Schröder nicht deutscher Kanzler gewesen, sondern EU-Kommissar, dann hätte er jetzt erhebliche Probleme mit seinem neuen deutsch-russischen Spitzenjob. Der Brüsseler Verhaltenskodex zwingt die EU-Kommissare nämlich auch nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt zur äußersten Zurückhaltung bei der Arbeitssuche – und vor allem beim Geldverdienen.

Wäre Gerhard Schröder nicht deutscher Kanzler gewesen, sondern EU-Kommissar, dann hätte er jetzt erhebliche Probleme mit seinem neuen deutsch-russischen Spitzenjob. Der Brüsseler Verhaltenskodex zwingt die EU-Kommissare nämlich auch nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt zur äußersten Zurückhaltung bei der Arbeitssuche – und vor allem beim Geldverdienen. Als vor sechs Jahren der weitaus harmlosere Wechsel des deutschen EU-Kommissars Martin Bangemann von Brüssel zur spanischen Telefongesellschaft Telefonica Empörung auslöste, wollte die EU-Kommission klare Verhältnisse schaffen. Sie entschloss sich zur Verschärfung ihrer internen Verhaltensregeln .

Der neue Kodex schreibt seither neben der Offenlegung der Vermögensverhältnisse und dem Verbot aller honorierten Nebentätigkeiten auch die Regeln für die Zeit nach dem Ausscheiden vor: Wenn ein Kommissar innerhalb eines Jahres nach dem Ausscheiden aus dem Amt eine neue Berufstätigkeit aufnimmt, muss er zunächst die EU-Kommission davon in Kenntnis setzen.

Die Brüsseler EU-Behörde prüft, ob die neue Aufgabe in irgendeinem Zusammenhang mit der bisherigen Arbeit in der Kommission steht. Ist dies der Fall, dann wird die „Ethikkommission“ um Stellungnahme gebeten. Auf der Grundlage dieses Urteils entscheidet dann die EU-Kommission, ob der Ex-Kommissar mit seinem neuen Posten gegen den EU-Vertrag verstößt. tog

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