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Linke Szene in Wut. Autonome in Leipzig demonstrieren für Lina E., die seit November 2020 in Untersuchungshaft sitzt. Die Frau soll Angriffe auf Rechtsextreme angeführt haben

© Sebastian Willnow/dpa

Exklusiv

Brutale Überfälle auf Rechtsextremisten: Bundesgerichtshof verstärkt Tatverdacht gegen Linksradikale Lina E.

Die seit November 2020 in Untersuchungshaft sitzende Leipziger Studentin Lina E. bleibt hinter Gittern. Der Bundesgerichtshof lehnt eine Entlassung ab.

Von Frank Jansen

Der Fall Lina E. versetzt die linksextreme Szene bundesweit in Wut. Die dürfte noch zunehmen, da der Bundesgerichtshof, wie jetzt bekannt wurde, im Juni beschlossen hat, die Leipziger Studentin komme auch nach sieben Monaten Untersuchungshaft nicht frei.

Die Richter sehen wie die Bundesanwaltschaft den Verdacht, die 26-jährige Frau habe sich mit mindestens drei weiteren Linksradikalen an brutalen Angriffen auf Rechtsextremisten in Sachsen und Thüringen beteiligt. Mehrere Personen wurden durch massive Schläge und Tritte schwer verletzt, bei einigen Taten kamen Teleskopschlagstöcke und Reizstoffsprühgeräte zum Einsatz. Aus Sicht der Sicherheitsbehörden ist der Fall ein Beleg für eskalierende Militanz in Teilen des linksextremistischen Spektrums. Im Mai erhob die Bundesanwaltschaft Anklage gegen Lina E. und drei mitbeschuldigte Männer wegen des Verdachts auf Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und weitere Straftaten. Die Mitbeschuldigten blieben allerdings auf freiem Fuß.

Lina E. habe sich "mit hoher Wahrscheinlichkeit" wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, gefährlicher Körperverletzung, Beihilfe zu gefährlicher Körperverletzung und Landfriedensbruch schuldig gemacht, heißt es im Beschluss des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs. Es bestehe der Haftgrund der Fluchtgefahr. Bei einer Verurteilung habe die Beschuldigte mit einer erheblichen Freiheitsstrafe zu rechnen.

Autonome fordern "Freiheit für Lina"

Lina E. gilt in der Antifa-Szene als Märtyrerin, die nichts Falsches getan hat und zu Unrecht vom Staat verfolgt wird. Autonome protestieren auf der Straße und im Internet gegen die Untersuchungshaft. Die Wut mündet auch in Gewalt. Im Bekennerschreiben zu einem Brandanschlag auf Fahrzeuge der Bundeswehr in Leipzig in der Silvesternacht 2020 wurde "Freiheit für Lina" gefordert.

Der Bundesgerichtshof zählt acht Taten auf, die Lina E. begangen haben soll. Meistens gemeinsam mit weiteren Beschuldigten. Im Oktober 2018 wurde in Wurzen (Sachsen) ein Rechter durch Tritte gegen den Kopf lebensbedrohlich verletzt. Im Januar 2019 geschah das einem Mann in Leipzig, der eine Mütze einer bei Neonazis beliebten Textilmarke trug.

Im Oktober 2019 sollen Lina E., zwei der drei Mitbeschuldigten und mutmaßlich weitere Linksextreme in Eisenach (Thüringen) die Gaststätte "Bull's Eye" attackiert haben. Das Lokal gilt als Treffpunkt von Rechtsextremisten. Mehrere Gäste wurden verletzt, die Gaststätte demoliert.

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Im Dezember 2019 soll Lina E. in einem Leipziger Baumarkt zwei Hämmer für einen weiteren Angriff gestohlen und einem Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes einen Stoß in den Bauch versetzt haben. Obwohl Lina E. erwischt wurde, soll sie am nächsten Tag, wie geplant, erneut mit weiteren Beschuldigten nach Eisenach gefahren sein, um den Inhaber des "Bull's Eye" noch einmal zu attackieren.

Lina E. soll auch diesen Angriff geführt haben. Der Gaststättenbetreiber blieb unverletzt, seine Begleiter hingegen bekamen Schläge ab. Die Polizei konnte noch in Eisenach die flüchtenden Angreifer stoppen. Die Beamten stellten zudem fest, dass die Kennzeichen des Wagens gestohlen waren.

Lebensgefährliche Verletzungen durch Schläge und Tritte

Im Februar 2020 soll Lina E. eine Attacke ihrer Gruppe auf Rechtsextremisten in Wurzen dirigiert haben. Vier der Angegriffenen erlitten durch Schläge und Tritte lebensgefährliche Verletzungen.

Im Juni 2020 bekam die Polizei dann mit, dass Lina E. und weitere Beschuldigte mutmaßlich einen rechten Kampfsportler in Leipzig ausspähten. Ein Angriff unterblieb, weil die Gruppe offenbar gemerkt hatte, dass sie beobachtet wird.

Festgenommen wurde Lina E. im Juli 2020, allerdings nur wegen eines Teils der mutmaßlichen Straftaten. Nach fünf Tagen kam E. frei, der Haftbefehl war außer Vollzug gesetzt. Doch nach weiteren Ermittlungen der Soko "LinX" des Landeskriminalamts Sachsen nahmen Beamte die Frau im November wieder fest. Sie kam in Untersuchungshaft, im April 2021 erließ der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs einen neuen Haftbefehl mit der ganzen Palette der Tatvorwürfe.

Verteidiger verärgert über Polizei und Bundesanwaltschaft

Den Antrag der Verteidiger, Lina E. nach sechs Monaten U-Haft freizulassen, lehnte der Bundesgerichtshof jetzt ab - auch mit Verweis auf den neuen Haftbefehl vom April. Eine Haftprüfung sei "derzeit entgegen der Auffassung der Beschuldigten nicht veranlasst", heißt es im Beschluss.

Die Anwälte sind verärgert. Aus ihrer Sicht ist ein "erheblicher Teil der Vorwürfe nicht haltbar". Und die Anklage der Bundesanwaltschaft sei "mit heißer Nadel gestrickt". Die Soko LinX und die Bundesanwaltschaft hätten politisch unter Druck gestanden, "endlich auch einmal Ermittlungen gegen Linke zur Anklagereife zu bringen". Bestritten wird vor allem die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung.

Die Verteidiger wollen beim Oberlandesgericht Dresden beantragen, dass das Hauptverfahren gegen Lina E. "nicht wegen des Organisationsdelikts" eröffnet wird, sondern nur wegen anderer Vorwürfe.

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