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Buback-Mord: Verena Becker war es nicht

Was einst galt, stimmt heute noch: Ein DNA-Test entlastet das Ex-RAF-Mitglied Verena Becker vom Verdacht, Bubacks Mörderin zu sein.

Von Frank Jansen

Unter den Mitgliedern der Roten Armee Fraktion (RAF) ist Verena Becker eine besonders bizarre, vielleicht auch tragische Figur. Sie hatte, in scharfem Kontrast zu den mafiaähnlichen Regeln der Terroristen, beim Verfassungsschutz über das Attentat auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback geredet und mögliche Täter genannt. Das war 1982. Sechsundzwanzig Jahre später sieht sich die 1989 begnadigte Becker erneut mit ihrer RAF-Vergangenheit konfrontiert. Die Bundesanwaltschaft hat im April das alte Ermittlungsverfahren gegen die 55 Jahre alte Frau wieder aufgenommen. Wegen des Verdachts, Becker sei an der Ermordung Bubacks 1977 in Karlsruhe beteiligt gewesen. Gegen die einen Monat nach dem Mord inhaftierte Frau war dann auch im Fall Buback ermittelt worden, doch reichten die Beweise nur bei anderen Taten. Und nun, im Zeitalter kriminalistischer Hightech-Methoden wie der DNA-Analyse, stellt sich heraus: Was einst galt, stimmt heute noch.

In der nüchternen Sprache der Bundesanwaltschaft klingt das Ergebnis so: „Nach dem vom Kriminaltechnischen Institut des Bundeskriminalamts in Wiesbaden vorgelegten Gutachten vom Juli 2008 ist Verena Becker als Mitverursacherin der an den genannten Beweisstücken festgestellten Mischspuren ausgeschlossen.“ Das bedeutet: Höchstwahrscheinlich war nicht Verena Becker die Person, die vom Rücksitz eines Motorrads aus Buback und seine Begleiter Wolfgang Göbel und Georg Wurster erschoss. Die molekulargenetische Untersuchung belegt, dass die Spuren an einem Motorradhandschuh, einer Motorradjacke und einem Motorradhelm, unter anderem sogenannte Anhaftungen aus Schweiß, nicht zu der Blutprobe passen, die Becker kürzlich abgegeben hat.

Schon nach ihrer Festnahme im Mai 1977 hatte ein serologisches Gutachten ergeben, dass Beckers Blutgruppe nicht mit der identisch war, die sich in den Spuren finden ließ. Weitere Verdachtsmomente physischer Art sind hinfällig: die auch entdeckten Haare seien bei den damaligen Untersuchungen „verbraucht“ worden, sagt ein Sicherheitsexperte. Das Ermittlungsverfahren gegen Verena Becker dürfte nun endgültig ad acta gelegt werden. Aber nicht sofort.

Nach Informationen des Tagesspiegels will die Bundesanwaltschaft abwarten, ob die von ihr im vergangenen Jahr beantragte Erzwingungshaft gegen die Ex-Terroristen Christian Klar, Brigitte Mohnhaupt und Knut Folkerts zustande kommt. Die drei wurden wegen des Mordes an Buback verurteilt und müssten nun als Zeugen aussagen. Die Bundesanwaltschaft will nicht ausschließen, dass sich einer über Becker äußert. Auch wenn Aussagen kaum zu erwarten sind.

Mit dem DNA-Gutachten des BKA stehen die Ermittler da, wo sie auch schon im April dieses Jahres waren. Bubacks Sohn hatte darauf gedrungen, endlich die Spuren mit Blick auf Becker nochmals zu prüfen. Jetzt ist wieder alles offen. War dann doch Stefan Wisniewski der Todesschütze – wie es Becker dem Verfassungsschutz gesagt hatte und das einstige RAF-Mitglied Peter-Jürgen Boock im vergangenen Jahr auch behauptete?

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