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Politik: Bund ist zuständig für Rechtsradikale

Der Generalbundesanwalt ist in bestimmten Fällen auch für die Verfolgung Rechtsradikaler zuständig. Im Verfahren gegen fünf Rechtsradikale wegen eines brutalen Überfalls auf zwei Vietnamesen bejahte der Bundesgerichtshof (BGH) die Zuständigkeit von Generalbundesanwalt Kay Nehm.

Der Generalbundesanwalt ist in bestimmten Fällen auch für die Verfolgung Rechtsradikaler zuständig. Im Verfahren gegen fünf Rechtsradikale wegen eines brutalen Überfalls auf zwei Vietnamesen bejahte der Bundesgerichtshof (BGH) die Zuständigkeit von Generalbundesanwalt Kay Nehm. Die Taten stellten eine mögliche Gefährdung der "inneren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland" dar, heißt es in einem am Freitag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss. (Az: StB 15/99 - Beschluss vom 12. Januar 2000) Nehm begrüßte die Entscheidung.

Die besondere Bedeutung des Falles ergebe sich zudem aus der Wiederholungsgefahr durch Gleichgesinnte und die im In- und Ausland hervorgerufene besondere Beachtung rechtsextremistischer Gewalttaten. Deshalb handele es sich um eine Straftat aus dem Bereich des Staatsschutzes, die durch die Anklagebehörde des Bundes und nicht durch die Staatsanwaltschaft des Landes verfolgt werden müsse. Der BGH bestätigte zugleich den Haftbefehl gegen einen der fünf aus Eggesin in Mecklenburg-Vorpommern stammenden jungen Männer.

Die zwischen 15 und 20 Jahre alten Beschuldigten, die der dortigen rechtsextremistischen Szene angehören, hatten den Ermittlungen zufolge am 22. August 1999 bei einem Stadtfest in Eggesin zwei Vietnamesen überfallen und durch Faustschläge und Fußtritte gegen Kopf, Bauch und Rücken schwer verletzt. Eines der Opfer erlitt lebensbedrohliche Kopfverletzungen.

Der Bundesgerichtshof begründet die Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft folgendermaßen: Die schwerwiegenden Straftaten, die seit dem Jahr 1990 immer wieder gegen Ausländer begangen würden, störten das friedliche Zusammenleben von Deutschen und Ausländern empfindlich. In der Öffentlichkeit und besonders unter Ausländern werde ein "allgemeines Klima der Angst und Einschüchterung hervorgerufen, in dem die innere Sicherheit beeinträchtigende Zweifel aufkommen, ob die Sicherheitsorgane in ausreichendem Maße fähig und entschlossen sind, die ausländischen Mitbürger zu schützen".

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