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Politik: Bund und Kantone kassieren - Wie der Schweizer Fiskus zulangt

Steuern erhebt der Schweizer Fiskus für den Bund und die Kantone. Die Mehrwertsteuer, erhoben vom Bund, beträgt 7,6 Prozent.

Steuern erhebt der Schweizer Fiskus für den Bund und die Kantone. Die Mehrwertsteuer, erhoben vom Bund, beträgt 7,6 Prozent. Bei allen anderen Steuern schicken die Kantone einen Bescheid, auch wenn der Bund Empfänger ist. Durch die Festlegung der kantonalen Abgaben tragen die Regionen untereinander einen "Standortwettbewerb" aus, da sie selbst über die Höhe der Steuerquote entscheiden können. Bei Immobiliengeschäften langt der Fiskus dreimal zu: mit einer Grundstücksgewinnsteuer, einer Handänderungssteuer (in Deutschland: Grunderwerbssteuer) und einer Liegenschaftensteuer (Vermögenssteuer). Die Gewinnsteuer soll Immobilienspekulationen verhindern. Sie liegt in den ersten Jahren nach Erwerb bei 70 Prozent und sinkt 20 Jahre lang, aber nicht unter 20 Prozent. Beim Weiterverkauf einer Immobilie in den ersten drei Jahren nach deren Erwerb sind "Spekulationszuschläge" fällig. Die Handänderungssteuer liegt zwischen einem und dreieinhalb Prozent des Objektwertes. Schließlich sind jährlich Liegenschaftssteuern "im Promillebereich" zu entrichten.

Erträge aus dem Grundbesitz werden mit anderen Einkommensarten in der Einkommenssteuer erfasst oder, bei juristischen Personen, in der Gewinnsteuer. Abschreibungen lässt der Schweizer Fiskus nur im Geschäftsvermögen zu. Dagegen können Schuldzinsen und Unterhaltskosten auch bei Immobilien in privatem Besitz steuerlich abgesetzt, also mit Einnahmen verrechnet werden. Das gilt sogar für selbst genutzte Immobilien, wobei die Zinsanrechnung um einen "Eigenmietwert" gemindert wird: mindestens 70 Prozent der Marktmiete der betreffenden Immobilie. Ab 2002 plant der Gesetzgeber eine Reform dieses Modells.

Deutschland hat mit der Schweiz ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. In der Schweiz fällige Steuern rechnet der deutsche Fiskus gut. Da die Staatsquote bei den Eidgenossen niedriger ist als hierzulande, kann ein Anleger bei seiner Kalkulation etwaige Gewinne mit seiner üblichen deutschen Progressionsstufe versteuern. Lediglich beim Verkauf seiner Immobilie muss er zusätzlich eine Gewinnsteuer in der Schweiz abführen.

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