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Politik: Bundesgerichtshof hebt Urteil im Terrorprozess auf

Fehler in der Beweisführung gegen Motassadeq – neue Verhandlung in Hamburg nötig / Schily bedauert die Entscheidung

Von Frank Jansen

Karlsruhe . Der Bundesgerichtshof hat am Donnerstag das Urteil gegen den Terrorverdächtigen Mounir al Motassadeq aufgehoben und das Verfahren an das Hamburger Oberlandesgericht zurückverwiesen. Das Gericht habe nicht genügend berücksichtigt, dass im Motassadeq-Prozess ein wichtiger Zeuge fehlte, kritisierte der Bundesgerichtshof. Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) sagte: „Die Entscheidung ist zu bedauern.“

Der 3. Strafsenat des Hamburger Oberlandesgerichts hatte im Februar 2003 im weltweit ersten Prozess zu den Terroranschlägen vom 11. September den Marokkaner zu 15 Jahren Haft verurteilt. Motassadeq habe die Attentäter unterstützt und damit Beihilfe zum Mord an 3066 Menschen geleistet, hieß es damals in dem Urteil. Nach dem Spruch des BGH muss nun ein anderer Strafsenat des Hamburger Gerichts den Fall Motassadeq neu aufrollen. In Justizkreisen heißt es, der neue Prozess könnte schon im Frühsommer beginnen.

Bei dem fehlenden Zeugen handelt es sich um den Jemeniten Ramzi Binalshibh, der in der Hamburger Terrorzelle eine führende Rolle gespielt hatte. Die Amerikaner halten Binalshibh an einem unbekannten Ort gefangen und haben sich während des Prozesses geweigert, den Jemeniten als Zeugen zur Verfügung zu stellen. Dies galt auch für die Protokolle seiner Aussagen. Die deutschen Behörden, denen zusammengefasste Passagen vorliegen, durften daraus ebenfalls nichts weitergeben. Das Bundeskanzleramt wies mit Sperrerklärungen Anfragen des Hamburger Gerichts zurück.

Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs hätte das Gericht sich im Urteil nicht mit der Feststellung begnügen dürfen, Binalshibh stehe nicht zur Verfügung. Außerdem betonten die Karlsruher Richter, das Gericht hätte angesichts der fehlenden Zeugenaussage mit besonderer Vorsicht an die Beweisaufnahme herangehen und gegebenenfalls den Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“ anwenden müssen. „Die Bekämpfung des Terrorismus kann nicht ein wilder, ungeregelter Krieg sein“, sagte der Vorsitzende Richter des 3. Strafsenats am BundesgerichtshofKlaus Tolksdorf.

Die Entscheidung, das Urteil gegen Motassadeq aufzuheben, habe schon länger festgestanden, betonte Tolksdorf. Er wies damit Vermutungen zurück, der BGH habe sich von dem Freispruch für den Marokkaner Abdelghani Mzoudi beeinflussen lassen. Im zweiten Prozess zum 11. September hatte das Hamburger Oberlandesgericht den Freund Motassadeqs im Dezember 2003 auf freien Fuß gesetzt und im Februar diesen Jahres freigesprochen.

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