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Politik: Bundesinnenminister Schily plädiert für eine europäische Lösung statt eines deutschen Alleinganges

Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) lehnt ein Zuwanderungsgesetz für Deutschland ab und plädiert für eine Lösung auf europäischer Ebene. Er sei zwar nicht grundsätzlich gegen ein derartiges Gesetz, gegenwärtig sei dies aber eine akademische Diskussion.

Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) lehnt ein Zuwanderungsgesetz für Deutschland ab und plädiert für eine Lösung auf europäischer Ebene. Er sei zwar nicht grundsätzlich gegen ein derartiges Gesetz, gegenwärtig sei dies aber eine akademische Diskussion. "Im Moment können wir uns eine zusätzliche Zuwanderung nicht leisten", sagte Schily in Berlin. Der innenpolitische Sprecher der Grünen, Cem Özdemir, und FDP-Generalsekretär Guido Westerwelle plädierten dagegen für eine gesetzlich geregelte Zuwanderung. Beim bevorstehenden EU-Sondergipfel in Finnland ist unter anderem die illegale Einwanderung ein Thema.

Schily sagte, würden die vorgeschlagenen Regelungen für ein derartiges Gesetz angewandt, läge die Zuwanderungsquote ohnehin bei Null. Seiner Auffassung nach müssen diese Fragen auf europäischer Ebene gelöst werden. Dabei müssten die verschiedenen Problembereiche voneinander getrennt werden.

"Wir haben eine unglückliche Vermischung zwischen Fragen der Asylgewährung, der Zuwanderung und des vorübergehenden Schutzes", sagte der Minister. Das wichtigste Problem sei die Frage der Zuwanderung. Hier gehe es darum, illegale Zuwanderung zu verhindern und den Druck aus den Herkunftsländern abzuschwächen. Unter "Qualitätsgesichtspunkten" könnte es bei der Zuwanderung aber Ausnahmen geben.

Schily verwies auf einen gemeinsamen Beitrag Frankreichs, Deutschlands und Großbritanniens zur Einwanderungs- und Asylpolitik für den EU-Gipfel an diesem Freitag und Samstag im finnischen Tampere. Darin wird eine "Nulleinwanderung" ebenso wie eine völlige Niederlassungsfreiheit als irreal abgelehnt. "Die Aufnahme und das Aufenthaltsrecht hängen nämlich von der Integrationskapazität jedes Staates ab, dessen Entscheidung Sache seiner nationalen Zuständigkeit bleibt."

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