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Bundesrat: Eigenheimzulage entfällt 2006

Die letzte Bundesratssitzung des Jahres stand heute ganz im Zeichen der ersten Reformgesetze der großen Koalition. Verabschiedet wurden unter anderem die Abschaffung der Eigenheimzulage und ein steuerliches Sofortprogramm.

Berlin - Die Bundesbürger werden vom 1. Januar an den Steuersubventionsabbau der schwarz-roten Bundesregierung zu spüren bekommen. Der Unions-dominierte Bundesrat stimmte am Mittwoch in Berlin bei seiner letzten Sitzung in diesem Jahr drei Gesetzen zu, mit denen erste Koalitionsvereinbarungen von CDU/CSU und SPD zur Konsolidierung des Haushalts umgesetzt werden. Zentrale Maßnahme ist die Abschaffung der Eigenheimzulage. Damit war der bisherigen Finanzminister der rot-grünen Koalition, Hans Eichel (SPD), in mehreren Anläufen noch gescheitert.

Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) warnte im Bundesrat erneut vor zusätzlichen Wünschen aus der Staatskasse. Die Beteiligten sollten ihre Forderungen «etwas disziplinieren». Für die Bürger sei mehr Stetigkeit notwendig. Steinbrück stellte bei seiner Antrittsrede in der Länderkammer fest: «Alle sind für Haushaltskonsolidierung, aber bitte nicht bei mir. Alle sind für die Abschaffung von steuerlichen Sondertatbeständen, aber bitte nicht bei mir. Und alle sind nach wie vor sehr stark geprägt von dem, was wünschenswert ist, auch zu Weihnachten. Und stehen der Frage ziemlich fern, wie denn das finanziert werden darf.»

Die bisherige Förderung des Eigenheims bleibe noch bis 31. Dezember bestehen. «Wer Wohneigentum schon hergestellt oder erworben hat oder bis zum 31. Dezember 2005 den Bauantrag stellt oder den Kaufvertrag bis zu diesem Zeitraum abschließt, erhält die Förderung nach dem zur Zeit noch geltenden Eigenheimzulagengesetz», teilte das Finanzministerium mit. Bund, Länder und Gemeinden nehmen damit im kommenden Jahr 223 Millionen Euro mehr ein. Diese Einnahmen steigen bis 2013 auf knapp sechs Milliarden Euro jährlich.

Zudem wurde die Attraktivität reiner Steuersparfonds wie Medien- und Windkraftfonds deutlich eingeschränkt. Rückwirkend zum 10. November 2005 soll es Neuanlegern nicht mehr möglich sein, Einkünfte aus anderen Quellen steuersparend mit Verlusten aus einem solchen Fonds zu verrechnen. Verluste dürfen nur noch mit Gewinnen desselben Fonds verrechnet werden. Neben Medien- und Windkraft-Fonds sind auch Leasing-, Wertpapierhandels- und Videospiel-Fonds sowie Schiffsbeteiligungen betroffen. Hier erwarten Bund, Länder und Gemeinden im kommenden Jahr 550 Millionen Euro, die bis 2008 auf gut 2,1 Milliarden steigen.

Abfindungen wegen einer vom Arbeitgeber veranlassten oder gerichtlich ausgesprochenen Auflösung des Dienstverhältnisses sind derzeit bis höchstens 7200 Euro steuerfrei. Für Arbeitnehmer, die das 50. Lebensjahr vollendet haben und deren Dienstverhältnis mindestens 15 Jahre bestanden hat, beträgt der Höchstbetrag 9000 Euro, bei Älteren über 55 Jahren und einem Dienstverhältnis von mindestens 20 Jahren sind es 11.000 Euro. Diese Steuervergünstigung soll wegfallen. Es ist aber eine Übergangsregelung geplant.

Auch die Steuerfreiheit für Übergangsgelder und -beihilfen wegen Entlassung aus einem Dienstverhältnis werden gestrichen. Derzeit sind höchstens 10.800 Euro steuerfrei. Die Steuerfreiheit für Zuwendungen des Arbeitgebers bei einer Eheschließung oder der Geburt eines Kindes an seinen Mitarbeiter bis zur Höhe von 315 Euro wird ebenfalls abgeschafft. (tso/dpa)

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