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Bundesrat: Fingerabdrücke zukünftig im Reisepass

Auf Reisepässen werden neben dem digitalen Passfoto des Inhabers künftig auch dessen Fingerabdrücke elektronisch gespeichert.

Auf Reisepässen werden neben dem digitalen Passfoto des Inhabers künftig auch dessen Fingerabdrücke elektronisch gespeichert. Der Bundesrat stimmte ohne Aussprache dem vom Bundestag bereits gegen die Stimmen der Opposition verabschiedeten Gesetz zu. Nicht mehr enthalten in dem Gesetz ist die ursprünglich von der Union geforderte dauerhafte Speicherung der Fingerabdrücke bei den Meldeämtern.

Allerdings darf die Polizei im Eilfall bei einem konkreten Ermittlungsverfahren online Passfotos von  Verdächtigen bei den Meldebehörden abrufen. Dies betrifft beispielsweise Ermittlungen am Wochenende, die nicht bis zur Öffnung der Passämter am Montag aufgeschoben werden können. Reisepässe ohne Speicherchip dürfen bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden, ebenso wie Pässe mit digitalem Foto, aber ohne Fingerabdrücke. (mit dpa)

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