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Bundesrat: SPD und Union kurz vor Einigung über Energiewirtschaftsgesetz

Im Streit um das Energiewirtschaftsgesetz zeichnet sich eine Einigung zwischen der rot-grünen Regierungskoalition und der Unions-Mehrheit im Bundesrat ab. "Der Durchbruch ist geschafft", hieß es am Freitag aus Kreisen des Vermittlungsausschusses.

Berlin (03.06.2005, 18:55 Uhr) - Zuvor hatte eine Arbeitsgruppe aus acht Landesministern am Donnerstag bis in die Nacht in Berlin getagt. Dabei habe man sich «in substanziellen Punkten» aufeinander zubewegt, hieß es weiter.

Die Arbeitsgruppe werde am Freitag nächster Woche wieder zusammenkommen. Danach soll der Vermittlungsausschuss am 15. Juni den Gesetzestext beschließen, so dass das Gesetz wie geplant am 1. Juli in Kraft treten kann. Politiker der Grünen kritisierten, dass in der Einigung die Verbraucherrechte zu kurz kämen.

Der Bundestag hatte das Energiewirtschaftsgesetz am 15. April verabschiedet, der Bundesrat verwies es zwei Woche später an den Vermittlungsausschuss. Das Gesetz soll eine EU-Richtlinie umsetzen und für mehr Wettbewerb auf dem Strom- und Gasmarkt sorgen. Unter anderem ist vorgesehen, dass die Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation künftig als «Bundesnetzagentur» auch die Strom- und Gasnetze reguliert und den Netzbetreibern Höchstpreise vorschreibt. Am Dienstag hatte EU-Kommissar Andries Piebalgs eine rasche Verabschiedung des Gesetzes gefordert. Auch die Energieversorger dringen darauf, die Novellierung vor der Bundestagswahl abzuschließen. Von der Verabschiedung des Gesetzes hängen Milliardeninvestitionen der Strombranche in Kraftwerke und Netze ab.

Bei der Sitzung in der Nacht zum Freitag einigte sich die Arbeitsgruppe unter anderem darauf, dass die Betreiber von Strom- und Gasnetzen für alle Entgelte eine Genehmigung beantragen müssen. Der Gesetzentwurf wollte nur Stromentgelterhöhungen nach dem 1. August 2004 genehmigungspflichtig machen. Der Zugang zu den Gasnetzen soll außerdem vereinfacht werden. Außerdem einigten beide Seiten auf die verschiedenen Abschreibungsmethoden, die für bereits in Betrieb befindliche und neu zu errichtende Anlagen angewendet werden.

Der Parlamentarische Staatssekretär im Verbraucherministerium, Matthias Berninger (Grüne), kritisierte am Freitag, dass auf Druck der Union das Verbandsklagerecht aus dem Gesetz herausgenommen wurde. Auch die Stromkennzeichnungspflicht, nach der die Herkunft des Stroms auf der Stromrechnung ausgewiesen werden muss, sei gegenüber dem rot-grünen Koalitionsentwurf abgeschwächt worden. «Wir wollten damit zeigen, wie wenig das Erneuerbare Energien-Gesetz kostet», sagte Berninger. Man habe den Forderungen der Union nachgeben müssen, denn die Alternative wäre gewesen, gar kein Gesetz zu haben. «Das Vermittlungsergebnis zeigt, dass Union und FDP mit Verbraucherpolitik nichts am Hut haben», sagte Berninger. (tso)

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