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Politik: Bundesrichter kritisieren Bundesrichter

Streit um Kontrolle von Strafurteilen.

Leipzig/Berlin - Im Bundesgerichtshof (BGH) ist ein Streit darüber entbrannt, ob die gängige Praxis der Kontrolle von Strafurteilen ausreichend ist. Jetzt wehren sich die unter anderem für Berlin zuständigen Richter des Fünften BGH-Strafsenats gegen Vorwürfe, sie würden die Fälle in ihrem fünfköpfigen Spruchkörper ohne genaue Kenntnisse und nur auf Grundlage eines Votums der mit dem Fall näher befassten Berichterstatter entscheiden. „Die Behauptung, wir würden in unserer Funktion als Berichterstatter die Fakten auf ein bestimmtes Ergebnis hin manipulieren, entbehrt jeglicher Grundlage und ist falsch“, schreiben der Vorsitzende Clemens Basdorf und seine Kollegen in einem Diskussionspapier, das dem Tagesspiegel vorliegt. „Wir weisen sie mit Nachdruck zurück.“ Die Frage von Härte oder Milde bei Kapital- und Wirtschaftsverbrechen werde keineswegs dadurch bestimmt, welchem Senatsmitglied ein Fall zugewiesen werde.

Der in Leipzig ansässige Fünfte Senat reagierte damit auf Kritik des Vorsitzenden am Zweiten Strafsenat, Thomas Fischer, der am BGH als streitbarer Richter bekannt ist und der erst kürzlich nach langem Hickhack um seine Person zum Vorsitzenden ernannt worden war. Er hatte in einem Fachaufsatz gerügt, die Richter würden regelmäßig nicht die Akten der Fälle lesen, über die sie zu entscheiden hätten. Oft gebe es nur das Einvernehmen zwischen Berichterstatter und Vorsitzendem. Das gesetzliche „Zehn- Augen-Prinzip“ verkomme so zum „Vier-Augen-Prin- zip“. Die mangelnde Kontrolle könne zu „tendenziösen Ergebnissen“ führen, warnte er unter Verweis auf statistische Erhebungen im BGH. Danach weichen die Erfolgsquoten von Revisionen zwischen den Senaten, aber auch den einzelnen Berichterstattern, erheblich voneinander ab. 95 Prozent seiner Kriminalfälle entscheidet der BGH im schriftlichen Verfahren. Ein Urteil nach mündlicher Verhandlung bildet die Ausnahme.

Fischers Leipziger Kollegen halten nun dagegen: Der Erfolg von Rechtsmitteln werde „durch eine Vielzahl von Faktoren beeinflusst, die sich statistisch nicht erfassen lassen“. Es komme vor, dass der Senat dem ursprünglichen Votum nach eingehender Diskussion nicht folge. Eine ausreichende Kontrolle sei gesichert. Die mit den Fällen betrauten Richter müssten schon beim „Vier-Augen-Prinzip“ jederzeit damit rechnen, dass die „bewusste Weglassung zentraler Aspekte“ nicht unbemerkt bliebe, heißt es in der Stellungnahme. „Unserer Erfahrung und ständigen Übung entspricht es, dass der Berichterstatter tatsächliche oder rechtliche Probleme nicht kaschiert, sondern im Gegenteil besonders herausstellt, um eine fundierte Entscheidung zu gewährleisten.“ Das kritisierte Verfahren sei in der Geschäftsordnung des BGH verankert. „Die Behauptung, es sei gesetzwidrig, ist falsch.“ Peter Mlodoch

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