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Das Gesundheitswesen ist besonders anfällig für Korruption.

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Ärzten drohen drei Jahre Haft: Bundestag beschließt Gesetz gegen Korruption im Gesundheitswesen

Bestechliche niedergelassene Ärzte müssen mit Haft rechnen. Der Bundestag beschloss am Donnerstag ein Gesetz gegen Korruption im Gesundheitswesen.

Niedergelassene Ärzte, die sich bestechen lassen, müssen künftig mit empfindlichen Strafen rechnen: Der Bundestag beschloss am Donnerstag ein Gesetz gegen Korruption im Gesundheitswesen. Wer sich bestechen lässt oder selbst besticht, kann damit künftig mit bis zu drei Haft oder einer Geldstrafe belangt werden. Der Korruption im Gesundheitswesen werde nunmehr ein Riegel vorgeschoben, erklärte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD).

In namentlicher Abstimmung votierten 464 Abgeordnete für das Gesetz, es gab 58 Nein-Stimmen und 54 Enthaltungen.

Strafbar machen sich mit der Neuregelung Angehörige von Heilberufen, wenn sie bei der Verordnung von Arznei-, Heil- oder Hilfsmitteln für sich oder Dritte einen Vorteil als Gegenleistung verlangen. Das zielt neben Ärzten und Apothekern auch auf Therapeuten. Auch die aktive Bestechung - etwa durch den Vertreter einer Pharma-Firma - ist strafbar.

Bei der Neuregelung handelt es sich um ein Offizialdelikt: Die Staatsanwaltschaft muss von Amts wegen Ermittlungen aufnehmen, wenn ein Korruptionsverdacht besteht.

Bisher machten sich nur angestellte Ärzte strafbar

Das Gesundheitswesen ist besonders anfällig für Korruption. Bislang machen sich nur angestellte Ärzte strafbar, wenn sie Geld oder Geschenke beispielsweise dafür annehmen, dass sie das Medikament einer bestimmten Firma verschreiben. Bei niedergelassenen Medizinern gibt es hingegen eine Gesetzeslücke.

Denn der Bundesgerichtshof (BGH) hatte entschieden, dass niedergelassene Mediziner weder als Amtsträger noch als Beauftragte der gesetzlichen Krankenkassen handeln und deswegen die einschlägigen Strafrechtsbestimmungen gegen Korruption auf sie nicht anwendbar seien.

Umstritten ist das neue Gesetz, weil ursprünglich vorgesehene Straftatbestände im Zusammenhang mit der Verletzung berufsrechtlicher Pflichten gestrichen wurden. Diese seien landesrechtlich geregelt, was zur Folge haben könnte, dass ein Sachverhalt in einem Land strafbar sein könnte und in einem anderen nicht, hieß es zur Begründung.

Kritiker bemängeln, dass mit der beschlossenen Gesetzesfassung der Patientenschutz auf der Strecke bleibe und nur Verstöße gegen einen fairen Wettbewerb geahndet würden. Aber letztlich setzte sich mehrheitlich die Überzeugung durch, dass praktisch alle denkbaren Fälle der Korruption im Gesundheitswesen von der Neuregelung erfasst würden - auch ohne den Passus zum Berufsrecht. (AFP)

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