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Pendlerpauschale

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Bundestag: Pendlerpauschale mit Stimmen der CSU abgelehnt

Obwohl die CSU für die Wiedereinführung der Pendlerpauschale ist, lehnte sie einen entsprechenden Antrag der Linken im Bundestag am Donnerstag ab. Grund: Der Fraktion Die Linke gehe es "nicht um die Sache, sondern um ein durchsichtiges taktisches Manöver".

Grundsätzlich befürworten die Christsozialen eine Wiedereinführung der Entfernungspauschale für Berufspendler vom ersten Kilometer an. Dennoch wurde die Pendlerpauschale von der großen Koalition - mit den Stimmen der CSU - zum 1. Januar 2007 abgeschafft. Es gilt nur noch eine Härtefallregel, wonach Fernpendler vom 21. Kilometer an 30 Cent pro Kilometer geltend machen können. Im bayerischen Landtagswahlkampf haben führende CSU-Politiker den Beschluss von Union und SPD immer wieder angegriffen.

Im Bundestag votierten am Donnerstag in einer von der Linken beantragten namentlichen Abstimmung 450 Abgeordnete gegen eine Wiedereinführung der Pendlerpauschale, 96 dafür, ein Abgeordneter enthielt sich. Neben den Linken hatte auch die FDP signalisiert, einer Wiedereinführung zuzustimmen. Die Grünen wollten sich enthalten.

In Bayern dafür, im Bund dagegen

Die Linke hatte in der Debatte im Bundestag die CSU ohne Erfolg aufgefordert, ihrem Antrag zuzustimmen, da sie im bayerischen Wahlkampf ebenfalls für die Wiedereinführung werbe. "Stimmen Sie unserem Antrag zu, dann kann man Sie wieder ernst nehmen", appellierte der Linken-Abgeordnete Klaus Ernst an die Christsozialen.

In der Union wird versucht, die Meinungsunterschiede in diesem Punkt nicht weiter anzuheizen. Die SPD und besonders ihr Finanzminister Peer Steinbrück lehnen eine Wiedereinführung ab. Der Staat spart dadurch rund 2,5 Milliarden Euro.

Aktuelle Regelung möglicherweise verfassungswidrig

Eine Rückkehr zur Pendlerpauschale bleibt aber trotz dieses Votums weiter offen, da das Bundesverfassungsgericht noch darüber entscheiden muss. In einer ersten Beratung zeichnete sich noch keine Tendenz ab. Das Gericht stellte jedoch klar, dass es nicht über die Wiedereinführung der Pauschale vom ersten Kilometer an entscheiden werde. Es gehe allein um die Vereinbarkeit der seit 2007 geltenden Regelung mit dem Grundgesetz.

Sollte die jetzige Regelung verfassungswidrig sein, müsste der Gesetzgeber zunächst über ein neues Gesetz nachdenken. Steinbrück machte wiederholt deutlich, dass es zu Einsparungen an anderer Stelle kommen werde, sollte Karlsruhe die bestehende Regelung kippen. Die Karlsruher Richter sind vom Bundesfinanzhof sowie von den Finanzgerichten Niedersachsens und des Saarlands angerufen worden. Sie halten die neue Regelung für verfassungswidrig. (sba/dpa)

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