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Bundesverfassungsgericht: Rechte von Häftlingen gestärkt

Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte von Strafgefangenen gestärkt. Häftlinge dürfen künftig ihren so genannten Vollzugsplan durch ein Gericht überprüfen lassen.

Karlsruhe - Dies entschied das Gericht in einem am Dienstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss. Der Vollzugsplan regelt unter anderem Hafterleichterungen und Maßnahmen zur Resozialisierung der Gefangenen und hat damit der Entscheidung zufolge erhebliche Auswirkungen auf deren Lebensverhältnisse. (AZ: 2 BvR 1383/03)

Im aktuellen Fall hatte ein wegen Mordes verurteilter Häftling geklagt, weil er seinem Vollzugsplan zufolge für Hafterleichterungen nicht geeignet sei. Das Landgericht Berlin hatte seine dagegen gerichtete Klage mit der Begründung zurückgewiesen, dass es sich bei der Entscheidung der Justizvollzugsanstalt um eine "nicht anfechtbare Maßnahme" handele. Karlsruhe hob diese Entscheidung nun auf, da sie gegen die Rechtsschutzgarantie verstößt. Der Gefangene habe einen einklagbaren Rechtsanspruch darauf, seinen Vollzugsplan durch ein Gericht auf Fehler überprüfen zu lassen, heißt es in dem Beschluss. (tso/AFP)

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