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Die NPD beschäftigt derzeit die Juristen. Die Partei selbst strebt ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht an. Foto: dpa

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NPD muss 1,27 Millionen Euro zahlen: Bundesverwaltungsgericht reduziert Strafe des Bundestages um die Hälfte

Teilerfolg für die NPD: das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat Mittwochabend die vom Bundestag gegen die rechtsextreme Partei angeordnete Strafzahlung wegen des mangelhaften Rechenschaftsberichts für das Jahr 2007 um die Hälfte reduziert. Statt 2,5 Millionen Euro muss die NPD nun 1,27 Millionen Euro aufbringen.

Von Frank Jansen

Teilerfolg für die NPD: das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat Mittwochabend die vom Bundestag gegen die rechtsextreme Partei angeordnete Strafzahlung wegen des mangelhaften Rechenschaftsberichts für das Jahr 2007 um die Hälfte reduziert. Statt 2,5 Millionen Euro muss die NPD nun 1,27 Millionen Euro aufbringen. Der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts entschied, der Beschluss des Bundestages sei teilweise rechtswidrig.

Die Verwaltung des Parlaments hatte 2009 die Strafzahlung angesichts der Fehler im Rechenschaftsbericht der NPD zu ihren finanziellen Verhältnissen verhängt. Nach Ansicht des Bundestags hatte die Partei 1,25 Millionen Euro falsch deklariert. Da eine Strafzahlung automatisch doppelt so hoch ist, waren zunächst 2,5 Millionen Euro fällig.

Dagegen klagte die NPD. Das Verwaltungsgericht Berlin stellte im Mai 2009 fest, die Partei habe falsche Angaben nur in Höhe von 635 000 Euro gemacht, deshalb seien 1,27 Millionen Euro Strafe nötig. Dennoch wandte sich die NPD an die nächste Instanz. Die Bundestagsverwaltung tat das auch.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg entschied dann im Mai 2011 gegen die Partei. Die Richter schraubten die Strafe auf 2,5 Millionen Euro hoch und bescheinigten den Rechtsextremisten, sie hätten in dem Rechenschaftsbericht „mehrfach gegen die sich aus dem Parteiengesetz ergebenden Transparenzpflichten“ verstoßen. Das OVG ließ aber die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu.

Dort hieß es nun, die „Unrichtigkeiten“ im Rechenschaftsbericht bestünden nicht in der vom Bundestag genannten Höhe. Der Anwalt sagte hinterher, die Entscheidung sei trotzdem positiv. Auch eine Strafe von 1,25 Millionen sei keine Kleinigkeit. Offen blieb, ob die NPD einlenkt. Sie kann noch Verfassungsbeschwerde einlegen.

Unterdessen hat die Bundesregierung nach Informationen des Tagesspiegels den Antrag der NPD beim Bundesverfassungsgericht, sich die Verfassungstreue bescheinigen zu lassen, als unzulässig bezeichnet. In einer Stellungnahme an die Karlsruher Richter schrieb das Bundesinnenministerium im Namen der Regierung, die NPD sei als politische Partei „nicht legitimiert“, ein Verfahren auf Feststellung der Verfassungskonformität einer politischen Partei vor dem Gericht anzustrengen. Der 14-seitige Schriftsatz liegt dem Tagesspiegel vor.

Die NPD hatte am 13. November beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf „Feststellung der Verfassungskonformität“ eingereicht, der sich angesichts des drohenden Parteiverbotsverfahren gegen den Bundestag, den Bundesrat und die Bundesregierung richtet. Das Gericht gab den drei Verfassungsorganen sowie den Ländern Gelegenheit zu einer Stellungnahme mit einer Frist bis zum gestrigen Mittwoch. Die Regierung hatte zuvor ihr Papier nach Karlsruhe geschickt. Der Bundesrat bat das Gericht um eine Fristverlängerung bis Freitag, da er erst dann in Berlin tagt.

Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) hatte den Entwurf der Stellungnahme der Regierung vergangene Woche beim Treffen der Innenministerkonferenz in Rostock verteilt. Die Länder werden sich vermutlich der Argumentation der Regierung anschließen, ebenso der Bundestag.Frank Jansen

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