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Die bisherige Annahme der Bundesregierung, für US-Rechtsverstöße gebe es keine Hinweise, beruhe auf einer „unzureichenden Tatsachenermittlung“. urteilte das OVG Münster in der Vorinstanz..

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Bundesverwaltungsgericht verhandelt: Welche Verantwortung trägt Deutschland bei tödlichen Drohneneinsätzen der USA?

Drei Jemeniten klagen. Sie wollen erreichen, dass die Bundesrepublik die Nutzung von Ramstein für amerikanische Drohneneinsätze unterbindet.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Mittwoch einen politisch brisanten Fall auf dem Tisch. Es geht um bewaffnete US-Drohneneinsätze im Anti-Terror-Kampf und die Nutzung des Luftwaffenstützpunktes Ramstein in der Pfalz für diese Flüge.

Drei jemenitische Staatsangehörige haben die Bundesrepublik verklagt. In der Vorinstanz vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hatten sie teilweise recht bekommen.

Das Verteidigungsministerium akzeptierte das Urteil nicht. Über die Revision wird an diesem Mittwoch mündlich verhandelt.

Die Kläger geben an, bei einem US-Angriff im August 2012 zwei Verwandte verloren zu haben - einen Lehrer und einen Polizisten. Die beiden Männer seien „unschuldige Zivilisten“ gewesen, die Dorfgemeinschaft sei in jener Nacht traumatisiert worden, sagte einer der Kläger, Faisal bin Ali Jaber.

Die Jemeniten wollten mit ihrer Klage vor den deutschen Gerichten erreichen, dass die Bundesrepublik die Nutzung von Ramstein für amerikanische Drohneneinsätze unterbindet. Von dort starten zwar keine Drohnen, allerdings würde Technik der Airbase für die Steuerung der Flüge genutzt.

Die Vorinstanz warnte: US-Zusicherungen sei nicht zu trauen

Soweit ging das OVG in seiner Entscheidung 2019 nicht. Allerdings urteilten die Richter in Münster, dass die Bundesrepublik durchaus tätig werden müsse. Es sei zu wenig, auf die amerikanische Zusicherung zu vertrauen, dass die Aktivitäten im Ramstein im Einklang mit geltendem Recht liefen.

Die bisherige Annahme der Bundesregierung, für US-Rechtsverstöße gebe es keine Hinweise, beruhe auf einer „unzureichenden Tatsachenermittlung“. Die Bundesrepublik, so die Oberverwaltungsrichter, müsse aktiv nachforschen, ob Drohneneinsätze gegen Völkerrecht verstießen.

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Die Kläger hoffen, das aus ihrer Sicht „bahnbrechende Urteil“ in Leipzig verteidigen zu können. „Wir erwarten nicht viel. Aber wir hoffen, dass wir vor dem deutschen Rechtssystem gehört und ernst genommen werden“, sagte Faisal bin Ali Jaber.

Die Jemeniten werden von der Menschenrechtsorganisation ECCHR unterstützt. Deren Sprecher Andreas Schüller sagte, dass je nach Ausgang vor dem Bundesverwaltungsgericht weitere rechtliche Schritte denkbar seien. Wann das Urteil in Leipzig fällt, war noch offen. (dpa)

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