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Bundeswehr: Reservisten wehren sich gegen Besteuerung

Ab 2013 sollen Reservisten für Unterkunft und Verpflegung bei Übungen Steuern zahlen. Der Finanzminister rechtfertigt das mit der steuerlichen Gleichbehandlung von Freiwilligen in Bundeswehr und Bundesfreiwilligendienst.

Kasernen sind nicht gerade als luxuriöse Unterkünfte bekannt. Reservisten der Bundeswehr haben die karge Ausstattung bisher aber meist klaglos in Kauf genommen, wenn sie an Reserveübungen teilnahmen. Nun jedoch hört für viele der Spaß auf, denn künftig sollen die Reservisten Doppelstockbett und Mannschaftsdusche als geldwerten Vorteil versteuern. So wie Arbeitnehmer einen Dienstwagen, den sie auch privat nutzen. „Man kann den Dienst für das eigene Land doch nicht nach rein wirtschaftlichen Kriterien einstufen“, sagt Jens Hildebrandt. Hildebrandt, Rechtsanwalt und Oberstleutnant der Reserve, will die neuen Steuerregeln nicht hinnehmen, denn sie betreffen auch die Verpflegung während der Übungen und andere Sachleistungen. Und auch der für bestimmte Dienste gezahlte Leistungszuschlag zum Wehrsold soll ab 2013 steuerpflichtig werden.

Hintergrund der Änderungen ist die Aussetzung der Wehrpflicht. Mit dem Wegfall des Pflichtdienstes, so eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums, sei auch die Grundlage für eine völlige Steuerbefreiung entfallen. „Theoretisch hätten damit alle freiwillig Dienst leistenden ihr Einkommen wie jeder andere Arbeitnehmer versteuern müssen.“ Mit dem nun vereinbarten Kompromiss bliebe der Sold selbst indes steuerfrei. Die neue Regelung solle aber sicherstellen, dass die Freiwilligen in der Bundeswehr und im neu geschaffenen Bundesfreiwilligendienst steuerlich gleichbehandelt werden.

Dafür hat Jens Hildebrandt durchaus Verständnis. Doch er fordert einen Ausgleich für die Reservisten, die aus seiner Sicht immer mehr leisten und dafür immer weniger erhalten. „Reservisten opfern heute nicht mehr nur ihre Freizeit, sondern werfen wie die Aktiven in den Einsätzen Leib und Leben in die Waagschale.“ Insgesamt sind rund sieben Prozent aller Soldaten in den Auslandseinsätzen der Bundeswehr Reservisten. Aus den Statistiken des Verteidigungsministeriums geht hervor, dass allein in Afghanistan derzeit 321 Reservisten Dienst tun, im Kosovo sind es 92 und bei der Anti-Piraten-Mission der EU am Horn von Afrika, „Atalanta“, immerhin noch zwölf.

Bereit, wenn auch nicht unbedingt immer in Bestform. Auch ins Ausland wie nach Afghanistan oder in den Kosovo werden die Reservisten geschickt. Die Bezüge von Auslandseinsätzen sind von den neuen Steuerregeln jedoch nicht betroffen.
Bereit, wenn auch nicht unbedingt immer in Bestform. Auch ins Ausland wie nach Afghanistan oder in den Kosovo werden die Reservisten geschickt. Die Bezüge von Auslandseinsätzen sind von den neuen Steuerregeln jedoch nicht betroffen.

© dapd

Gemeinsam mit anderen Reservisten mobilisiert Hildebrandt nun Bundestagsabgeordnete, damit das im Mai vom Kabinett beschlossene Jahressteuergesetz den Bundestag so nicht passiert.

Der Reservistenverband warnt schon vor den Folgen: „Wenn der Bundestag dies so beschließen sollte, werden sich deutlich weniger für die Reservistendienste melden“, sagt Verbandschef Roderich Kiesewetter. Schon jetzt leisteten die Reservisten ihren Dienst für ein Taschengeld. „Das ist auch in Ordnung. Wenn sie allerdings noch Geld mitbringen müssen, dann ist das nicht mehr in Ordnung.“ Auch die sogenannten Mindesttagessätze der Unterhaltssicherung, der Ausgleich für erlittenen Einkommensausfall, seien seit 1990 nicht mehr an die allgemeine Einkommensentwicklung angepasst worden, beklagt er.

„Ich werde mir sehr genau anschauen, welche Auswirkungen die Neuregelung für mich hat und dann entscheiden, ob ich weitermache“, sagt Hauptfeldwebel der Reserve Thorsten Gärtner. Der Schwimmmeister geht im November zum vierten Mal nach Afghanistan, wo er sich um die Wasseraufbereitung im Feldlager in Masar-i-Scharif kümmern wird. Bei einem früheren Einsatz entging er nur knapp einem Anschlag, als ein Attentäter direkt vor dem Bundeswehrfahrzeug, in dem Gärtner mit Kameraden unterwegs war, eine Sprengbombe zündete. Der Sprengsatz explodierte aber glücklicherweise zu früh, und niemand wurde verletzt. Seine Bezüge für Auslandseinsätze seien von der Änderung zwar nicht betroffen, sagt er. Doch wenn er beim Panzerbataillon 393 in Bad Salzungen wie bisher den Feldwebel für militärische Sicherheit während dessen Urlaub vertrete, käme das geplante Steuerrecht voll zum Tragen. „Das empfinde ich als ungerecht.“

Das Verteidigungsministerium sieht keinen Anlass, den Reservisten beizuspringen. Dort kann man mit dem Kompromiss leben. „Wir sind dem Bundesfinanzministerium in Sachen Herstellung von Steuergerechtigkeit gefolgt“, sagt eine Sprecherin. Konkret bedeutet dies, dass Reservisten wie Gärtner für den Leistungszuschlag von maximal 1280 Euro jährlich, den sie für ihre Vertretungsdienste erhalten, künftig bis zu 536 Euro Steuern zahlen müssen. Das ist allerdings der Höchstbetrag. Ein verheirateter Reservist mit einem Jahreseinkommen von 20 000 Euro kommt mit 230 Euro Steuern davon. Aus Sicht der Reservisten ist auch das eindeutig zu viel.

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