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Politik: Bundeswehr unterliegt im Gelöbnisstreit

Berlin - Im Rechtsstreit um die jährlichen Proteste gegen öffentliche Gelöbnisse hat die Bundeswehr eine Niederlage erlitten. Mit einem inzwischen rechtskräftigen Urteil sei der Armee vom Verwaltungsgericht Berlin untersagt worden, das Hausrecht rund um den Ort der Veranstaltung zu beanspruchen, um Demonstrationen zu verhindern, sagte ein Sprecher der Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär am Mittwoch.

Berlin - Im Rechtsstreit um die jährlichen Proteste gegen öffentliche Gelöbnisse hat die Bundeswehr eine Niederlage erlitten. Mit einem inzwischen rechtskräftigen Urteil sei der Armee vom Verwaltungsgericht Berlin untersagt worden, das Hausrecht rund um den Ort der Veranstaltung zu beanspruchen, um Demonstrationen zu verhindern, sagte ein Sprecher der Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär am Mittwoch. Nach seinen Angaben kommt dem Urteil über Berlin hinaus grundsätzliche Bedeutung zu, weil allein 2005 bundesweit über 150 Gelöbnisse außerhalb von Kasernen stattgefunden hätten.

Die Berliner Kampagne hatte gegen die Praxis geklagt, wonach die kommunalen Behörden der Bundeswehr für die Gelöbnisse einen Sondernutzungsbescheid für öffentliches Straßenland ausstellen, um Demonstranten fernzuhalten. Das Gericht hatte einen solchen Bescheid des Bezirksamtes Berlin Mitte aus dem Jahr 2004 Anfang Mai 2006 für rechtswidrig erklärt und aufgehoben. Das Urteil sei rechtskräftig, sagte ein Gerichtssprecher. Das Land Berlin habe auf eine Berufung verzichtet.

Nach Angaben des Sprechers der Kampagne steht der Bundeswehr laut Urteil keine straßenrechtliche Sondernutzung zu, um Kundgebungen oder Demonstrationen abzuwehren. Das Straßenrecht biete zudem „keine Grundlage, einem Hoheitsträger zur Durchführung einer Veranstaltung sonderpolizeiliche Mittel einzuräumen“. Das Gericht habe die Bundeswehr zugleich ermahnt, „vorsorglich und für die Zukunft“ das Grundrecht der Versammlungsfreiheit zu beachten. Seit 1999 wird das zentrale Gelöbnis der Bundeswehr am 20. Juli im Bendlerblock in Berlin-Tiergarten ausgerichtet. (Az: VG 1 A 145.05) ddp

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