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Politik: CDU-Finanzaffäre: Beschlagnahme von Akten der hessischen Landespartei angeordnet

Der Untersuchungsausschuss des hessischen Landtags zur CDU-Finanzaffäre darf Einblick in Akten der Landespartei erhalten. Dem Gremium sollen aber grundrechtlich geschützte Daten von Privatpersonen und der Union vorenthalten bleiben.

Der Untersuchungsausschuss des hessischen Landtags zur CDU-Finanzaffäre darf Einblick in Akten der Landespartei erhalten. Dem Gremium sollen aber grundrechtlich geschützte Daten von Privatpersonen und der Union vorenthalten bleiben. Dies hat das Amtsgericht Wiesbaden in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss entschieden. Die von der Staatsanwaltschaft im Januar bei der CDU und mehreren Verantwortlichen der Partei sichergestellten Unterlagen werden für den Untersuchungsausschuss nachträglich beschlagnahmt.

Der Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Wiesbaden, Frank Hoffrichter, wird nun die umfangreichen Unterlagen auf Relevanz für den Untersuchungsauftrag und auf schützenswerte Rechte Dritter durchsehen. Dabei folgt er einem nach langem Parteienstreit einstimmig gefassten Beschluss des Landtagsausschusses zur CDU-Finanzaffäre.

Nur die für die Aufklärung der Affäre relevanten Unterlagen werden den Ausschussmitgliedern übergeben. Das Gericht folgt dabei dem Vorbild des vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Verfahren aus der Affäre um die "Neue Heimat". Die umfangreichen Dossiers waren bei der Durchsuchung von CDU-Geschäftsstellen und Büros der sechs Beschuldigten, unter anderem Kanther, Weyrauch und Prinz Wittgenstein, sichergestellt worden. Für unzuständig erklärte sich der Amtsrichter in einer nach wie vor strittigen Frage. Anders als von der Ausschussmehrheit im hessischen Landtag beantragt, wird der Richter die offiziellen staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakten gegen Kanther und Co, etwa 10 000 Blatt, nicht in der gleichen Weise prüfen.

SPD und Grüne nannten dieses Urteil eine Bestätigung ihrer Rechtsauffassung. Der von CDU und FDP gegen ihren Protest beschlossene Antrag habe nie eine Rechtsgrundlage gehabt. Die hessische CDU dagegen las in der Entscheidung ebenfalls eine Bestätigung ihrer Rechtsauffassung, weil der Amtsrichter die Prüfung der Ermittlungsakten durch das Justizministerium nahe lege. CDU-Generalsekretärin Otti Geschka kündigte an, gegen die Weitergabe von 99 Prozent dieser Akten nichts einwenden zu wollen. Den verbliebenen Rest muss nach Meinung der CDU jetzt das Justizministerium auf Rechte Dritter prüfen.

Das Amtsgericht habe der CDU ausdrücklich einen "Kernbereich" zugestanden, der dem politischen Gegner nicht offenbart werden müsse, sagte Stefan Grüttner (CDU).

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