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Terror: CDU fordert Strafe für Herunterladen von Hassbotschaften

Angesichts der Festnahme eines Terrorverdächtigen bei Osnabrück hat Niedersachsens Innenminister Schünemann Strafen für das Herunterladen von Terrorbotschaften gefordert. Die Rechtsprechung dürfe die Terrorbekämpfung nicht erschweren, so Schünemann.

Berlin/Karlsruhe - Nach der Verhaftung eines mutmaßlichen Al-Qaida-Unterstützers bei Osnabrück hat Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) für eine Verschärfung des Strafrechts plädiert. "Das Herunterladen von Hassbotschaften aus dem Internet sollte ein eigener Straftatbestand werden", forderte Schünemann in der "Netzeitung". Es sei notwendig, dass nicht nur die Verbreitung bestraft werde, sondern auch diejenigen, die sich solche Inhalte aus dem Netz zögen. Derweil sollte der am Dienstag in Georgsmarienhütte verhaftete Iraker am Mittwochmittag in Karlsruhe dem Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof vorgeführt werden.

Die Behörden legen dem festgenommenen Ibrahim R. Unterstützung des Terrornetzwerks Al Qaida zur Last. Der 36-Jährige soll seit dem 24. September 2005 von seinem Wohnsitz aus Audio- und Videobotschaften von Al-Qaida-Chef Osama bin Laden, dessen Stellvertreter Aiman al Sawahiri und dem zwischenzeitlich im Irak getöteten Abu Mussab al Sarkawi ins Netz gestellt haben. Gegen R. war bereits Ende vergangenen Monats Haftbefehl erlassen worden. Die Behörden waren dem Mann durch die so genannte vorbeugende Telefonüberwachung auf die Spur gekommen, die inzwischen verboten ist.

Schünemann: Rechtsprechung erschwert Terrorismusbekämpfung

Schünemann äußerte sich besorgt angesichts der Verbreitung von Propaganda durch Terroristen im Internet. "Wir sehen darin eine große Gefährdung, weil dadurch eine Mobilisierung von potenziellen Unterstützern stattfindet." Zugleich vertrat Schünemann die Auffassung, die Rechtsprechung erschwere eine effektive Terrorismusbekämpfung. "Wir haben leider durch das Bundesverfassungsgericht in den letzten Monaten einige Einschränkungen hinnehmen müssen", sagte Schünemann mit Blick auf Rasterfahndung, Lauschangriff und präventive Telefonüberwachung. "Dass diese Maßnahmen von den Richtern teilweise eingeschränkt wurden, hat das Aufspüren von islamistischen Terroristen nicht gerade erleichtert", kritisierte der CDU-Politiker. "Das ist bedauerlich, weil eine effektive Terrorbekämpfung erschwert wird."

Schünemann verwies allerdings darauf, dass die präventive Telefonüberwachung nicht generell verboten worden sei. Vielmehr sei den Richtern die entsprechende Passage im niedersächsischen Polizeigesetz "nur nicht differenziert genug" gewesen. "Deshalb wollen wir die Überwachung auf Extremismus und Terrorismus beschränken", kündigte der Minister an. "Ich denke, dann dürfte das Gesetz verfassungskonform sein." Sein Ministerium habe bereits einen Staatsrechtler beauftragt, eine entsprechende Formulierung für einen neuen Gesetzentwurf zu finden, sagte Schünemann.

Schäuble erhält mehr Geld von Steinbrück

Unterdessen kann Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) im Kampf gegen den Terror offenbar mit zusätzlichem Geld rechnen. Wie das "Handelsblatt" unter Berufung auf das Bundesinnenministerium berichtet, sagte Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) Schäuble für die nächsten drei Jahre eine Aufstockung des Etats um 132 Millionen Euro zu. Jeweils 44 Millionen Euro sollen demnach dem Bundesamt für Verfassungsschutz, dem Bundeskriminalamt und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationswirtschaft zukommen. Mit den Mitteln könne Schäuble zusätzliche Stellen einrichten und neue Computer zur Internetüberwachung anschaffen, berichtet die Zeitung. (tso/AFP)

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