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Politik: CDU soll Millionen zahlen

Berlin (bib). Die CDU muss nach einem – noch nicht rechtskräftigen – Urteil des Berliner Oberverwaltungsgerichts (OVG) wegen falscher Rechenschaftslegung 21 Millionen Euro an den Staat zurückzahlen.

Berlin (bib). Die CDU muss nach einem – noch nicht rechtskräftigen – Urteil des Berliner Oberverwaltungsgerichts (OVG) wegen falscher Rechenschaftslegung 21 Millionen Euro an den Staat zurückzahlen. Der Dritte Senat des OVG hob am Dienstag ein gegenteiliges Urteil des Verwaltungsgerichts vom Januar 2001 auf. In dem Rechtsstreit geht es um die Frage, ob die Bundes-CDU dafür haften muss, dass die Hessen-CDU in den 80er Jahren rund 18 Millionen Mark Schwarzgeld auf Schweizer Konten verheimlicht hatte. Die CDU hatte argumentiert, das Parteiengesetz schreibe nur die fristgerechte Abgabe eines Rechenschaftsberichts vor. Das Gericht betonte dagegen, dass der Finanzbericht auch „richtig und vollständig“ sein müsse.

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