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Politik: CDU-Spendenaffäre: Wer nichts sagt, kann lügen

Den Parlamentariern in den Untersuchungsausschüssen ergeht es nicht anders als Richtern: Manchmal werden sie belogen. Indirekt hat dies jetzt der Grünen-Fraktionsvorsitzende Rezzo Schlauch CDU-Parteichefin Angela Merkel vorgeworfen.

Den Parlamentariern in den Untersuchungsausschüssen ergeht es nicht anders als Richtern: Manchmal werden sie belogen. Indirekt hat dies jetzt der Grünen-Fraktionsvorsitzende Rezzo Schlauch CDU-Parteichefin Angela Merkel vorgeworfen. Falschaussagen sind kein Kavaliersdelikt. Häufig entdeckt sie zwar niemand. Falls aber doch, kann der Betroffene bestraft werden.

Das gilt nicht nur vor Gericht. Auch Zeugen vor parlamentarischen Untersuchungsausschüssen müssen die Wahrheit sagen. Das Grundgesetz bestimmt in Artikel 44 Absatz 2, dass Beweiserhebungen vor Untersuchungsausschüssen den Regeln für Strafprozesse unterliegen. Demnach gilt der Ausschuss als eine "für die eidliche Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständige Stelle", wie es im Strafgesetzbuch heißt. Daraus wiederum folgt, dass die Zeugen dort der Wahrheitspflicht unterliegen. Wer gegen sie verstößt und seine Lüge auch noch beschwört, begeht einen Meineid. Die weltliche Variante - ohne religiöse Beteuerung - heißt uneidliche Falschaussage, Paragraph 153 Strafgesetzbuch. Auf den Täter wartet hier eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.

Zum Thema Dokumentation: Kieps Brief an die CDU Rezzo Schlauch sagt in Anspielung auf Merkel und die Parteispenden: Auch wer bewusst etwas verschweigt, begeht eine Falschaussage. Das ist grundsätzlich richtig. Zeugen müssen nicht nur wahr, sondern auch vollständig aussagen. Ob eine Aussage vollständig ist, richtet sich nach dem "Gegenstand der Vernehmung". Schon die Formulierung aus der Strafprozessordnung legt nahe, dass man sich darüber streiten kann, was zu diesem "Gegenstand" gehört und was nicht. Außerdem muss Merkel noch ein weiteres Mal vor dem Ausschuss aussagen. Der CDU-Chefin wäre juristisch erst ein Vorwurf zu machen, wenn sie ihre Aussage vor dem Ausschuss für vollständig erklärt und zuvor bewusst für die Aufklärung der Spendenaffäre wichtige Tatsachen unterdrückt hat.

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