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Politik: CDU will Spätabtreibung neu regeln

Müller erwartet Entgegenkommen der SPD

Von Robert Birnbaum

Berlin - In der CDU mehren sich die Forderungen nach einer Neuregelung der Spätabtreibung. Der saarländische Ministerpräsident Peter Müller, zugleich Co-Vorsitzender der Grundsatzprogrammkommission, stufte das Thema als einen der Punkte ein, an denen die SPD in der Koalition der Union entgegenkommen könne. „Wir müssen die Frage stellen: Ist die jetzige Regelung ausreichend geeignet, werdendes Leben zu schützen – oder muss nicht gerade in diesen Fällen der Spätabtreibung bei Behinderung noch einmal nachgedacht werden?“, sagte Müller dem Tagesspiegel. „Ich denke, wir haben da Regelungsbedarf.“ Die Konzepte lägen auf dem Tisch, so dass die Koalition zügig beraten und entscheiden könne.

Als Spätabtreibung gilt eine Abtreibung nach der 23. Schwangerschaftswoche. Nach der Novelle des Paragrafen 218 von 1995 dürfen Frauen zeitlich unbegrenzt abtreiben, wenn ihre körperliche oder seelische Gesundheit gegenwärtig oder zukünftig gefährdet ist. Nach Beobachtung von Behindertenverbänden und der Bundesärztekammer wird zunehmend eine spät festgestellte Behinderung des Ungeborenen zum Auslöser von Spätabtreibungen. Deren Zahl ist mit etwa 200 der 120 000 Abtreibungen im Jahr allerdings niedrig.

Die Union will für diese Spätabtreibungen eine Pflicht zu einer „psychosozialen“ Beratung einführen und fordert zudem eine Bedenkfrist von drei Tagen zwischen Feststellung der Behinderung und dem Eingriff. Die SPD-Frauenpolitikerin Christel Humme hat die Beratungspflicht aber bereits als Versuch abgelehnt, die betroffenen Frauen zu „bevormunden“.

Müller sagt dazu, er sei sich bewusst, dass es sich um eine schwierige Frage handele. „Trotzdem glaube ich, dass die jetzige Regelung gemessen an der Verpflichtung des Staates, auch ungeborenes Leben zu schützen, verbesserungsfähig ist.“ Der CDU-Politiker warnt aber zugleich Politiker der eigenen Partei vor dem Versuch, die Frage der Spätabtreibung als Hebel zu benutzen, um die Abtreibungsdebatte insgesamt neu zu eröffnen. „Die Union wäre nicht gut beraten, wenn sie eine Generalrevision des Paragraphen 218 einfordern würde“, betonte Müller. „Wir sollten uns auf das spezielle Thema ’Spätabtreibungen’ konzentrieren. Bei der Abtreibungsfrage gibt es nicht die zweifelsfreie Lösung. Wenn das aber so ist, muss der Staat zurückhaltend sein bei der Antwort auf die Frage, was er unter Strafe stellt.“

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