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Dänisches Gericht: Freispruch wegen Mohammed-Karikaturen

Die Klage von muslimischen Organisationen gegen den Abdruck der umstrittenen Mohammed-Karikaturen in einer dänischen Zeitung ist gescheitert. Das Gericht erkannte keine Herabsetzung des islamischen Glaubens in den Zeichnungen.

Kopenhagen - Selbst wenn die mit den zwölf Karikaturen vor einem Jahr erschienenen Texte möglicherweise als Aufruf zu Missachtung und Spott aufgefasst werden könnten, hätten die Karikaturen keinen beleidigenden Charakter, urteilte ein Gericht in Aarhus. Vor dem Gericht mussten sich Chefredakteur Carsten Juste von der Zeitung "Jyllands-Posten", in der die Karikaturen erschienen waren, sowie der für die Kulturseiten zuständige Redakteur Flemming Rose verantworten.

Sieben muslimische Organisationen in Dänemark hatten Juste und Rose vorgeworfen, durch die Veröffentlichung der Karikaturen und Texte den Propheten Mohammed beleidigt zu haben. Die Zeichnungen würden die Ehre der Gläubigen kränken, weil der Prophet dabei "kriegslustig und kriminell" dargestellt werde und "eine klare Verbindung zwischen Mohammed, dem Krieg und dem Terrorismus" hergestellt werde, argumentierten die Kläger. Dieser Sicht schloss sich das Gericht in Aarhus, wo der Sitz der beklagten Zeitung ist, nicht an. Zuvor hatte bereits die Staatsanwaltschaft in zwei Instanzen von islamischen Organisationen eingereichte Klagen abgewiesen, die sich auf den Vorwurf der Verletzung gesetzlicher Vorschriften gegen Gotteslästerung und Rassismus stützten.

Die Veröffentlichung der Karikaturen Ende September 2005 führte zunächst zu eher verhaltenen Protesten in Dänemark, die sich Anfang 2006 zu einer Welle der Empörung in der islamische Welt ausweiteten. Dabei wurden bei gewaltsamen Ausschreitungen unter anderem mehrere westliche Botschaften verwüstet. (tso/AFP)

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