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Politik: Das Ende der PKK: Kein Freispruch

Mehmet C. kann auch nach der Auflösung der PKK nicht auf eine Einstellung seines Verfahrens hoffen: Die Anklage der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe gegen den Kurden, der ab 1999 Führungskader der PKK in Bayern gewesen sein soll, bleibt von der jüngsten Entwicklung unberührt.

Mehmet C. kann auch nach der Auflösung der PKK nicht auf eine Einstellung seines Verfahrens hoffen: Die Anklage der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe gegen den Kurden, der ab 1999 Führungskader der PKK in Bayern gewesen sein soll, bleibt von der jüngsten Entwicklung unberührt. Denn auf Strafverfahren, die in Deutschland gegen PKK-Funktionäre anhängig sind, hat die Auflösung der Organisation keine Auswirkungen. Die in Deutschland tätige PKK-Führung wird seit Januar 1998 als kriminelle Vereinigung verfolgt, davor wurden ihre Mitglieder sogar wegen Beteiligung oder Unterstützung einer terroristischen Vereinigung angeklagt. Die Strafprozesse werden auch dann durchgeführt, wenn sich die Vereinigung inzwischen aufgelöst haben sollte und keine Straftaten mehr begeht.

"Wir waren vorbereitet"

Die Kurden in Deutschland reagierten indes gelassen auf die Ankündigung. "Neue Schritte der PKK" titelte am Mittwoch die kurdische Zeitung "Özgür Politika" in Deutschland, die in nahezu allen kurdischen Vereinen in Deutschland gelesen wird. "Wir verstehen das nicht als Auflösung der PKK", sagte Ismail Parmaksiz vom Verein "Mala Kurda Berlin-Brandenburg" (Kurdisches Haus) in Kreuzberg. Vielmehr wolle die Organisation legal arbeiten. "Wir waren nicht überrascht von der Entscheidung", sagte Sayit Bilgin vom Dachverband "YET-KOM" in Düsseldorf. Bereits seit 1993 habe es eine Tendenz in diese Richtung gegeben. Am 26. November 1993 wurde die PKK in Deutschland verboten. "Die Menschen waren daher vorbereitet", sagte der Vorstandsvorsitzender des kurdischen Dachverbandes.

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