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Politik: „Das Gesetz ändern“

Ministerin Zypries will auch die Telefonüberwachung prüfen

BRIGITTE ZYPRIES (SPD)

ist Bundesministerin für Justiz. Früher war sie

wissenschaftliche Mitarbeiterin am Bundesverfassungsgericht.

Foto: Mike Wolff

Frau Zypries, wie beurteilen Sie die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Großen Lauschangriff?

Mit dieser Entscheidung hat das Karlsruher Gericht klargestellt, dass eine akustische Wohnraumüberwachung grundsätzlich verfassungsgemäß ist. Das heißt: Im Interesse einer effektiven Strafverfolgung kann im Einzelfall auch die Wohnung abgehört werden – allerdings hat das Karlsruher Gericht diesen Ermittlungsmethoden klare rechtsstaatliche Grenzen gesetzt. Insbesondere muss bei den Ermittlungen der Schutz der Menschenwürde gewährleistet und der höchstpersönliche Lebensbereich respektiert werden.

Welche Folgen hat das Urteil?

Wir werden die Entscheidung nun gründlich lesen und dann die notwendigen Gesetzesänderungen vornehmen. Das Gericht hat uns dafür eine Frist bis zum 30. Juni 2005 gesetzt.

Wie bedeutsam war das Abhören von Wohnungen in der Praxis?

In der Praxis wird die akustische Wohnraumüberwachung bereits heute sehr restriktiv gehandhabt. Von 1998 bis einschließlich 2002 wurde diese Maßnahme lediglich in 119 Fällen angeordnet.

Sind durch die Wohnraumüberwachung große Fahndungserfolge geglückt, die sonst unterblieben wären?

Nach Angaben der Landesjustizverwaltungen hat die akustische Wohnraumüberwachung in mehr als der Hälfte der Fälle Erkenntnisse gebracht, die für die jeweiligen Verfahren relevant waren.

Wird sich das Urteil zumindest mittelbar auch auf die Regelungen über das Abhören von Telefonen auswirken?

Einen Teil der Regelungen, die das Gericht für die akustische Wohnraumüberwachung fordert, haben wir bereits in die geplante Neuregelung der Telefonüberwachung aufgenommen. Und natürlich werden wir nun überprüfen, ob noch weitere Änderungen geboten sind.

Das Interview führte Fatina Keilani .

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