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Politik: Das Kreuz mit den Kruzifixen

CDU fehlen christliche Symbole in Gerichtssälen Mainz - Im Betrieb von Landwirt Michael Billen brennt man seit Generationen Schnaps. Und von dem wird Billen, er ist Abgeordneter der CDU im rheinland-pfälzischen Landtag, jetzt wohl einen brauchen.

CDU fehlen christliche Symbole in Gerichtssälen Mainz - Im Betrieb von Landwirt Michael Billen brennt man seit Generationen Schnaps. Und von dem wird Billen, er ist Abgeordneter der CDU im rheinland-pfälzischen Landtag, jetzt wohl einen brauchen. Denn es bleibt dabei. Im Landgericht in Trier werden sechs Kruzifixe nicht mehr aufgehängt.

Jahrelang hingen sie dort unbehelligt an der Wand, niemand nahm Anstoß daran. Auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1995, wonach christliche Symbole in staatlichen Gebäuden nichts zu suchen haben, änderte nichts daran. Dann kamen die Handwerker. Die Gerichtssäle wurden renoviert und Wolfgang Krämer, Präsident des Landgerichts Trier, entschied, die Kruzifixe nicht wieder aufzuhängen. Für Billen, ein Mann der klaren Worte wie es heißt, Anlass zur Empörung. Er wandte sich an die Landesregierung: Ob sie vergessen habe, dass nicht nur im Grundgesetz die „Verantwortung vor Gott und den Menschen“ verankert sei, ob sie nicht wisse, dass sogar „Länderverfassungen sich verpflichten zu dem Erziehungsideal in Ehrfurcht vor Gott?“ Justizminister Heinz- Georg Bamberger zeigte sich unbeeindruckt: Die Entscheidung sei nicht zu beanstanden.

Nun musste sich der Landtag in Mainz mit dem Problem beschäftigen. In einer von der CDU beantragten Debatte warf Billen, flankiert vom rechtspolitischen Sprecher der Fraktion, Regierungschef Kurt Beck (SPD) und Justizminister Bamberger vor, „Beliebigkeit mit Toleranz zu verwechseln“. Ihrer „Verantwortung für die Bewahrung der tragenden Werte und Grundlagen der Rechts- und Gesellschaftsordnung“ würden sie nicht gerecht.

Bamberger verwies auf die Unabhängigkeit der Gerichte: Die könnten das halten wie sie wollen. So ist in den Mainzer Gerichtssälen kein Kruzifix zu finden, in Kaiserslautern nicht, auch nicht in Zweibrücken. Im Landgericht Bad Kreuznach dagegen hängt in vier von fünf Sitzungsräumen ein Kreuz an der Wand. Verfassungsrechtlich hält das der Minister für kein Problem: „Die beim Landgericht Trier getroffene Entscheidung wie auch die Justizpraxis in Rheinland-Pfalz bewegen sich auf dem Boden der Landesverfassung, des Grundgesetzes und der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.“

Es ist also Sache der Trierer, wie sie ihre Gerichtssäle gestalten wollen? So einfach ist es dann auch wieder nicht, wie die CDU herausgefunden hat: Nach einer Verwaltungsvorschrift von 1969 sind Um- und Neugestaltungen der Sitzungssäle vom Justizminister zu genehmigen. Auch die künstlerische Gestaltung.

Ministerpräsident Beck warnte vor einem Kulturkampf und versicherte, dass die Regierung auch weiterhin zu einer verantwortungsvollen Zusammenarbeit mit den Kirchen stehen werde. Vielleicht ein Trost für Michael Billen, der immerhin bereit wäre, Kreuze für das Landgericht in Trier zu stiften.

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