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Genmais

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Das neue Gentechnikrecht: Wie sicher sind die Nahrungsmittel?

Das Parlament stimmte mit großer Mehrheit für das Gesetz. Die vermeintliche Verschärfung der Regeln weißt viele Lücken auf. Die gesundheitlichen Folgen sind völlig unklar.

Das Parlament stimmte mit großer Mehrheit für ein neues Gesetz, das die Gentechnik in der Produktion verschärft kontrollieren soll. Grüne, Linke, Verbraucherverbände und Umweltschützer kritisieren das neue Gesetz. Das Gesetz schütze nicht den Verbraucher, sondern diene der Forschung und den Produzenten. Die vermeintliche Verschärfung der Regeln weist jedoch viele Lücken auf. Völlig unklar sind bisher die gesundheitlichen Folgen.

Der Bundesrat entscheidet im Februar über das Paket. Droht eine schleichende Verunreinigung von Lebensmitteln? Hier werden die Eckpunkte des verabschiedeten Gesetzes hinterfragt:

Welche Anbauregeln gelten?

Nur Genmais ist für den kommerziellen Anbau zugelassen. Die Gentechnikforschung wird mit dem neuen Recht erleichtert.

Auf dem Feld soll zwischen Genmais und konventionellem Mais ein Mindestabstand von 150 Metern gelten, zu Öko-Mais 300 Meter. Allerdings können über Absprachen benachbarter Landwirte die Abstände unterschritten werden. Es ist noch nicht abzusehen, welche Form die Absprachen annehmen werden und ob diese Mitteilungen wirklich bewusst wahrgenommen werden. Denn der Landwirt muss lediglich seinen Nachbarn über das Verwenden von gentechnisch verändertem Mais aufklären und die Abmachung öffentlich anzeigen. Wenn der Nachbar nicht innerhalb eines Monats der Aussat von gentechnisch verändertem Mais widerspricht, gilt dies als Zustimmung.

Was passiert, wenn sich Gen-Pollen ausbreiten?

Es ist höchst fraglich, ob der entstandene Schaden an Mensch und Natur im Ernstfall rückgängig gemacht werden kann. Die Landwirte müssen bei Verunreinigungen ihrer Ernte haften, wenn kein anderer Verursacher gefunden wird. Dem Gesetz zu Folge ist eine Entschädigung für verunreinigte Ernten erst möglich, wenn der genveränderter Anteil größer als 0,9 Prozent der Gesamternte ist.

Was bedeutet die Kennzeichnung "gentechnikfreier" Lebensmittel?

Bundesverbraucherminister Horst Seehofer (CSU) meinte vor der Abstimmung des Gesetzes im Bundestag, die Aufschrift "Ohne Gentechnik" gewährleiste, dass die Konsumenten zwischen herkömmlichen und gentechnisch veränderten Produkten frei wählen können. Allerdings gaukelt dieses Etikett eine Wahl vor, die der Verbraucher gar nicht hat.

Die bisher sehr strenge Kennzeichnung gentechnikfreier Lebensmittel wird gelockert. Milch, Fleisch und Eier können nun mit der Aufschrift "ohne Gentechnik" gekennzeichnet werden, obwohl dies vom Hersteller nicht nachgewiesen werden kann. Futtermittel enthalten beispielsweise Zusätze wie Enzyme, die durch Gen-Verfahren hergestellt worden sind.

Der Gesetzgeber schreibt den Landwirten und Unternehmern nur zwei Bedingungen vor, um das Etikett auf ihr Produkt stempeln zu können. Zum einen müssen die gentechnikfreien Alternativen fehlen. Zum anderen müssen die Zusatzstoffe nach EU-Öko-Verordnung als Ausnahme zugelassen sein. Das betrifft beispielsweise Arzneimittel, die ihm Verlauf der Aufzucht von Tieren verwendet wurden. (ml/dpa)

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