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Datenschutz: Kinderporno-Verdacht rechtfertigt Zugriff auf Bankdaten

Weitere Befugnisse beim Kampf gegen Kinderpornografie: Das Bundesverfassungsgericht hat den Ermittlungsbehörden erlaubt, bei dem Verdacht auf Missbrauch Minderjähriger Kreditkartendaten zu nutzen.

Die Karlsruher Richter billigten eine entsprechende Aktion der Staatsanwaltschaft Halle im Jahr 2006. Die Fahnder waren auf eine Kinderporno-Seite im Internet gestoßen: Der Zugang kostete 79,99 Euro und war per Kreditkarte an eine philippinische Bank zu bezahlen. Mithilfe dieser Daten und einer zusätzlichen Identifikationsnummer starteten die Staatsanwälte eine Anfrage bei deutschen Banken - und erzielten 322 Treffer. Zwei Betroffene hatten dagegen beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde eingelegt. Diese wurde jedoch abgewiesen, weil für die Fahndungsaktion ein hinreichender Verdacht bestand. (rf/dpa)

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