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Politik: Debatte um NPD-Verbot: "Rechte Gewalt und rechtsradikales Gedankengut werden sich auf diese Weise nicht einschränken lassen"

In der Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus in Deutschland streiten Politiker aller Parteien über ein Verbot der NPD. Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Bündnis90/Die Grünen) forderte am Dienstag in Berlin: "Wenn ein Verbot durchsetzbar ist, muss man es machen.

In der Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus in Deutschland streiten Politiker aller Parteien über ein Verbot der NPD. Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Bündnis90/Die Grünen) forderte am Dienstag in Berlin: "Wenn ein Verbot durchsetzbar ist, muss man es machen." Er unterstützte damit einen Vorstoß des bayerischen Innenministers Günter Beckstein (CSU). Die grüne Parteivorsitzende Renate Künast lehnte ein Verbot dagegen ab. "Rechte Gewalt und rechtsradikales Gedankengut werden sich auf diese Weise nicht einschränken lassen", sagte die grüne Justizexpertin.

Trotz der lauter werdenden Rufe nach einem Verbot der NPD erwägt die Bundesregierung bislang nicht, einen Verbotsantrag zu stellen. Regierungssprecher Uwe-Karsten Heye wies in Berlin darauf hin, dass die Erkenntnisse des Bundesamts für Verfassungsschutz für einen Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht nicht ausreichten. Es müsse genau geprüft werden, ob ein solcher Antrag gerechtfertigt ist. Das Schlimmste wäre, wenn die Karlsruher Verfassungsrichter einem Verbotsantrag am Ende nicht folgen würden, sagte Heye. Nur die Richter können eine Partei für verfassungswidrig erklären. Ein Verbotsantrag kann dagegen vom Bundestag, vom Bundesrat oder von der Bundesregierung gestellt werden. Ein Sprecher von Innenminister Otto Schily (SPD) erklärte ebenfalls, dass ein Verbotsantrag nach der verfassungsrechtlichen Lage vermutlich erfolglos bleiben würde. Voraussetzung für ein Verbot sei, dass die betreffende Partei "aggressiv und bewusst" gegen das Grundgesetz verstößt. Es gehöre aber zur Strategie der NPD, diesen Anschein zu vermeiden. Umweltminister Jürgen Trittin sagte, er wisse, dass das Verfassungsgericht hohe Anforderungen an ein Verbot stelle. Er wies aber darauf hin, dass die Jugendorganisation der NPD, die Jungen Nationaldemokraten, ein "legaler Tarnmantel" für offene Gewalttäter seien. Auch der Verfassungsschutz hat in seinem Jahresbericht 1999 festgestellt, dass sich die Partei, die etwa 6000 Mitglieder hat, für die Zusammenarbeit mit Neonazis unter ihrem Vorsitzenden Udo Voigt geöffnet hat.

Wie Grünen-Chefin Künast äußerten sich auch der nordrhein-westfälische Innenminister Fritz Behrens (SPD) und die Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Ute Vogt (SPD), skeptisch zu einem Verbot. Brandenburgs Sozialminister Alwin Ziel (SPD) wies die bayerische Forderung als "Schnellschuss" zurück. Im Tagesspiegel plädiert Ziel dafür, "die bestehenden Gesetze, zum Beispiel gegen Volksverhetzung und Verbreitung von NS-Progapaganda, zu erweitern. Ziel hält es ebenso wie Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm (CDU)für sinnvoll, "gefährliche Orte, wie zum Beispiel den Bahnhofsvorplatz Königs Wusterhausen, mit Videokameras überwachen" zu lassen.

Carsten Germis

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