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Politik: DER BUNDESRAT

Durch den Bundesrat wirken die Länder an der Gesetzgebung des Bundes mit. Gesetze, die die Interessen der Länder berühren, können nur in Kraft treten, wenn ihnen der Bundesrat zustimmt.

Durch den Bundesrat wirken die Länder an der Gesetzgebung des Bundes mit. Gesetze, die die Interessen der Länder berühren, können nur in Kraft treten, wenn ihnen der Bundesrat zustimmt. Die Zahl dieser zustimmungspflichtigen Gesetze hat sich seit 1949 auf etwa 70 Prozent aller Gesetze verdreifacht. Gegen alle übrigen Gesetze kann der Bundesrat Einspruch einlegen, der dann aber von der Regierungsmehrheit im Bundestag überstimmt werden kann. Erfolgt der Einspruch mit Zweidrittelmehrheit, muss der Bundestag die gleiche Mehrheit aufbringen, um das Gesetz zu verabschieden. Jedes Land muss seine Stimme einheitlich abgeben. Daher enthalten sich Regierungen, die aus einer großen Koalition gebildet werden. Derzeit können die CDUgeführten Länder mit ihrer Mehrheit zustimmungspflichtige Gesetze blockieren. abü

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