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Politik: Der Ex-Diktator genießt keine diplomatische Immunität - der Gerichtshof in Madrid bestätigt die Rechtmäßigkeit des Haftbefehls

Der Haftbefehl gegen Chiles Ex-Diktator Augusto Pinochet und das spanische Auslieferungsgesuch sind rechtmäßig. Dies entschied am Freitag der Nationale Gerichtshof Spaniens.

Der Haftbefehl gegen Chiles Ex-Diktator Augusto Pinochet und das spanische Auslieferungsgesuch sind rechtmäßig. Dies entschied am Freitag der Nationale Gerichtshof Spaniens. Der frühere Staatschef, der seit fast einem Jahr in London wegen des spanischen Haftbefehls festgehalten wird, besitze keine diplomatische Immunität. Der spanische Untersuchungsrichter Baltasar Garzon, der das Verfahren gegen Pinochet in Gang brachte, darf weiter ermitteln und den Strafprozeß gegen den 83-jährigen General vorbereiten. Das spanische Urteil dürfte nicht ohne Einfluss auf das Auslieferungsverfahren, das am Montag vor einem britischen Gericht in London beginnt, sein.

Die hohen Richter wiesen alle Einsprüche zurück, die von der Staatsanwaltschaft am Nationalen Gerichtshof gegen eine Strafverfolgung Pinochets vorgebracht worden waren. Die Arrestierung Pinochets sei angemessen. Dies entspreche dem spanischen Rechtsgrundsatz, jene Beschuldigten auch vor einer Verurteilung festzuhalten, die eine Strafe von mehr als drei Jahren zu erwarten haben. Und dies treffe auf Pinochet zu. Außerdem bestehe im Falle einer Freilassung Pinochets "Fluchtgefahr". Der Gerichtshof machte Pinochet zudem wenig Hoffnung, im Falle seiner Auslieferung nach Spanien einer Verurteilung entgehen zu können. Die Indizien für eine Anklage wegen Völkermords, Terrors und Folter seien mehr als ausreichend. Auch gebe es keinen Zweifel, dass die spanische Justiz für eine Strafverfolgung Pinochets zuständig sei.

Der Untersuchungsrichter Garzon wirft Pinochet mehr als 3000 Fälle von Folter und Mord vor. Nach Urteil der britischen Lordrichter im März darf Pinochet im Falle seiner Auslieferung jedoch nur für Taten von Dezember 1988 angeklagt werden. An diesem Stichdatum trat in Großbritannien die UN-Antifolterkonvention in Kraft. Garzon lastet Pinochet, der von 1973 bis 1990 Chiles Staatschef war, nach diesem Datum rund 100 Folterfälle an.

Menschenrechtler und Vertreter der Pinochet-Opfer feierten am Freitag die Entscheidung des spanischen Gerichtshofes. Spaniens Regierung, die um ihre Beziehungen zu Chile fürchtet, beschränkte sich auf den üblichen Kommentar, dass man die Entscheidung der Richter respektiere.

Ralph Schulze

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