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Der NSU-Untersuchungsausschuss: Ein Puzzle des Versagens

Er soll die Ermittlungspannen bei der Fahndung nach dem NSU-Terrortrio und die Verantwortlichkeiten aufdecken. Eine Mammutaufgabe für den Untersuchungsausschuss des Bundestages.

Von Frank Jansen

Der im Januar 2012 vom Bundestag eingesetzte NSU-Untersuchungsausschuss hat bereits 60 Sitzungen absolviert. Die Abgeordneten aus den fünf Fraktionen agieren gemeinsam. Die ungewöhnliche Einigkeit hat die Aufklärung des Versagens der Sicherheitsbehörden im Fall NSU enorm vorangebracht. Die Mitglieder des Ausschusses nehmen Zeugen gemeinsam in die Zange, das Resultat ist oftmals erschreckend. Polizei, Staatsanwaltschaften und Nachrichtendienste haben bei der Suche nach Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe schwere Fehler gemacht. Das gilt auch für die Ermittlungen zu den zehn Morden, zwei Sprengstoffanschlägen und 15 Raubüberfällen, die der NSU verübt hat. Vor allem in Thüringen gab es Lücken im Austausch von Informationen zwischen Verfassungsschutz und Polizei. In Bayern, wo der NSU fünf Migranten erschoss, wehrten sich Staatsanwälte gegen eine Übergabe der Ermittlungen an die Bundesanwaltschaft. Außerdem wurde dem von Polizisten intern geäußerten Verdacht, die Attentäter könnten Rassisten sein, nur punktuell nachgegangen. Die Öffentlichkeit bekam vage Vermutungen über organisierte Kriminalität aufgetischt. Der Ausschuss wird noch bis Mai Zeugen hören. Im August soll der Schlussbericht geschrieben sein und kurz vor der Wahl in einer Sondersitzung des Bundestages vorgestellt werden. Es werden aber Fragen offen bleiben. Die FDP fordert auch für die nächste Legislaturperiode einen Untersuchungsausschuss.

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